Messerverbot nach Anschlägen Sachsen-Anhalts Polizei plant anlasslose Taschenkontrollen auf Weihnachtsmärkten
Nach einer Reihe von Anschlägen hat die Bundesregierung Messer- und Waffenverbote im öffentlichen Raum ausgeweitet. Sachsen-Anhalt nutzt das jetzt: Auf Weihnachtsmärkten soll es eine hohe Polizeipräsenz und anlasslose Taschenkontrollen für Besucher geben.
Magdeburg/MZ - Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich auf weitrechende Waffenverbote und Polizeikontrollen für die kommende Weihnachtsmarktsaison verständigt. Das Kabinett billigte am Dienstag den Plan des Landesinnenministeriums, Adventsmärkte landesweit zu Waffen- und Messerverbotszonen zu erklären.
Um dies durchzusetzen, soll die Polizei Besucher auch ohne Anlass durchsuchen dürfen. Damit ist auch klar: Rund um Glühweinständen, Weihnachtsbäumen und Imbissbuden wird bis in den Dezember hinein erhöhte Polizeipräsenz herrschen.
Sicherheit auf Weihnachtsmärkten soll erhöht werden
Die Messer- und Waffenverbote auf öffentlichen Veranstaltungen sind eine Reaktion auf mehrere Anschläge im vergangenen Sommer. In Mannheim hatte ein Afghane im Mai einen Polizisten erstochen, im sachsen-anhaltischen Wolmirstedt (Börde) hatte ein Afghane einen Landsmann getötet und Gäste einer Fußballparty mit einem Messer attackiert. Aufgrund dieser und ähnlicher Vorfälle hatte die Bundesregierung im Sommer das Waffengesetz verschärft.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Zieschang wirbt um Verständnis
„Jede Bürgerin und jeder Bürger muss damit rechnen, dass Taschen oder Rucksäcke ohne besonderen Anlass kontrolliert werden“, erklärte Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Dienstag. Sie wendete sich an künftige Weihnachtsbesucher: „Bitte haben Sie Verständnis für diese Kontrollen. Sie dienen der Sicherheit von uns allen.“ Die Polizei werde „sichtbar Präsenz“ auf Weihnachtsmärkten zeigen und Waffenverbote durch „umfassende Kontrollen“ durchsetzen.
Kommentar zu Polizeikontrollen auf Adventsmärkten: nachvollziehbare Sicherheitsmaßnahme
Das werde insbesondere für Hauptzugänge auf Adventsmärkte gelten, erläuterte Zieschangs Innenministerium. „Dabei können unter anderem Taschen und Rucksäcke in Augenschein genommen und Personen durchsucht werden.“
Selbst kleinste Messer sind für Besucher verboten
Konkret bedeuten die neuen Regeln, dass Waffen und Messer „jeglicher Art“ für Adventsmarkt-Besucher tabu sind. „Selbst kleine Messer sind grundsätzlich verboten“, bekräftigte das Ministerium. Verstöße können unschön werden für Besucher. Gefundene Messer und Waffen werden laut Innenministerium von der Polizei sichergestellt, es drohen Strafverfahren. „Zudem sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich.“
Kleine Messer – große Gefahr: Verbote im Detail
Einzige Ausnahme für Besucher sind solche Messer, die an Ständen auf den Weihnachtsmärkten erworben werden können. Diese „dürfen nicht zugriffsbereit transportiert werden und sollten sich zum Beispiel in der Originalverpackung befinden“, erklärte das Ministerium. Weitere Ausnahmen gelten für Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Gewerbetreibende, etwa Imbissstand-Mitarbeiter.
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Zieschang nahm am Dienstag direkten Bezug auf die Messerattacken in der Börde im vergangenen Juni: „Nach der schrecklichen Messerattacke von Wolmirstedt hatte ich den Bund aufgefordert, den Ländern zu ermöglichen, Messerverbote anlasslos kontrollieren zu können. Dem ist der Bund mit der Änderung des Waffengesetzes nachgekommen.“
Waffen- und Messerverbote: Sicherheitslücken schließen und Verbote durchsetzten
Sachsen-Anhalt werde diese neuen Möglichkeiten jetzt nutzen. „Die Landespolizei wird zukünftig flächendeckend kontrollieren und damit Waffen- und Messerverbote gezielt durchsetzen“, so Zieschang.
Denn die neuen Regeln gelten nicht allein für Weihnachtsmärkte, sondern für jede Art von Volksfest, Sportevent und öffentlicher Veranstaltung. „Mein Appell an alle Bürger lautet: Lassen Sie Messer – und sei es ein noch so kleines Taschenmesser – zu Hause“, so Zieschang.