Stadt fordert Schadenersatz Stadt fordert Schadenersatz: Neues Verfahren zum Stendaler Wahlbetrug

Stendal - Die Kommunalwahl 2014 in Stendal wurde gefälscht und musste wiederholt werden - doch wer muss die Kosten für den zusätzlichen Urnengang tragen?
Das soll am Dienstag (13.00 Uhr) das Landgericht Stendal klären. Die Stadt fordert für die später wiederholte Wahl rund 49.000 Euro Schadenersatz vom verurteilten Wahlfälscher, dem Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt und dem früheren langjährigen Vorsitzenden der CDU Stendal, Wolfgang Kühnel, gegen den ein Strafverfahren in der Sache eingestellt wurde.
Es gehe um Ausgaben etwa für Wahlunterlagen und Briefumschläge sowie Entschädigungen für Wahlhelfer, sagte Stadtsprecher Armin Fischbach. Die Stadt wolle nicht, dass der Steuerzahler auf diesen Kosten sitzen bleibt. Bei der Verhandlung am Dienstag soll der CDU-Landtagsabgeordnete und ehemalige Landtagspräsident Hardy Peter Güssau als Zeuge vernommen werden.
Bei der Kommunalwahl 2014 war es zu massiven Fälschungen gekommen. Gebhardt war deshalb 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte zugegeben, Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben.
Die Affäre hatte auch immer wieder in der Landespolitik für Aufregung gesorgt und zum Rücktritt des damaligen Landtagspräsidenten Güssau geführt, der auch CDU-Stadtchef in Stendal ist. Die Wahl des Stadtrates wurde nach Bekanntwerden der Manipulationen wiederholt. (dpa)