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Nach Klage von Lehrer Nach Klage von Lehrer: Gericht: Schüler dürfen ohne Mindestabstand unterrichtet werden

15.06.2020, 16:24
Hinweis zur Abstandsregel im Rahmen der Corona-Eindämmung an einer Grundschule.
Hinweis zur Abstandsregel im Rahmen der Corona-Eindämmung an einer Grundschule. www.imago-images.de

Schüler dürfen in Sachsen-Anhalt auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt am Montag entschieden.

Es wies den Antrag eines Grundschullehrers ab, der gegen die Aufweichung des Corona-Abstandsgebots geklagt hatte. Nach Einschätzung des Gerichtes verletzen die geltenden Regelungen nicht die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler.

Sachsen-Anhalts Grundschüler haben wieder täglich Unterricht

Für die meisten Jahrgänge gilt derzeit ein Wechselmodell. Danach werden die Klassen in kleine Gruppen aufgeteilt und lernen abwechselnd zuhause und in der Schule. So soll der Mindestabstand eingehalten werden, um eine neuerliche Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Die Grundschulen sind aber wieder zum täglichen Unterricht übergegangen. Die Kinder lernen in voller Klassenstärke, aber mit einer festen Lehrkraft. Dafür darf der Mindestabstand von 1,50 Metern unterschritten werden. Als Vorsichtsmaßnahme werden die Klassen strikt voneinander getrennt.

Konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrern nicht eindeutig erwiesen

Das OVG führte weiter aus: Die Landesregierung sei berechtigt, den Katalog von Maßnahmen zur Eindämmung des Virus stetig anzupassen und nicht mehr für notwendig erachtete Schutzmaßnahmen zurückzunehmen. Zudem sei eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrern bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 Metern bislang wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen. Die Entscheidung ist laut einer Sprecherin unanfechtbar.

Bildungsminister Marco Tullner (CDU) sagte: „Ich freue mich über das Urteil. Das Ergebnis schafft Rechtssicherheit für alle Schulen und Eltern aber vor allem sichert es den Weg für Schülerinnen und Schüler zurück in die Schulen. Das Urteil bestärkt uns auf dem eingeschlagenen Weg.“ (dpa)