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Kommentar zu Zahlungen an Kriegsverbrecher Keine Opferrenten mehr für NS-Täter

Jede Empörung über die Zahlung von Kriegsopferrenten an NS-Verbrecher ist berechtigt. Die Täter von einst werden damit auf eine Stufe gestellt mit denjenigen, denen sie unermessliches Leid zufügten, sie werden selbst zu Opfern erklärt.

Von Alexander Schierholz 12.11.2024, 18:00
Das Thema mit Verweis auf das hohe Alter der Betroffenen auszusitzen, verbietet sich von selbst, meint unser Kommentator.
Das Thema mit Verweis auf das hohe Alter der Betroffenen auszusitzen, verbietet sich von selbst, meint unser Kommentator. (Foto: MZ / Stedtler)

Halle/MZ - Jede Empörung über die Zahlung von Kriegsopferrenten an NS-Verbrecher ist berechtigt. Die Täter von einst werden damit auf eine Stufe gestellt mit denjenigen, denen sie unermessliches Leid zufügten, sie werden selbst zu Opfern erklärt. Der Versuch, dieser Praxis per Gesetzesänderung einen Riegel vorzuschieben, ist gescheitert – in nur 99 Fällen sind Nazi-Tätern Leistungen entzogen worden, bei zehntausenden Zahlungsempfängern. Der Gesetzgeber ist gefordert, hier schleunigst nachzubessern. Das Thema mit Verweis auf das hohe Alter der Betroffenen auszusitzen, verbietet sich aus Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus von selbst.

Gleichwohl begeben sich Kritiker auf dünnes Eis, sobald sie einen Bezug zu ihren eigenen Belangen herstellen. Die Verbitterung ostdeutscher Pensionäre darüber, dass alte Nazis Opferrenten erhalten, während der Staat ihnen selbst Zusatzrenten aus der DDR-Zeit vorenthält, mag verständlich sein. Doch die Klage des Runden Tisches Rentengerechtigkeit in Halle, Nazi-Täter seien angeblich „mehr wert“, geht zu weit. Böswillig lässt sich das auslegen als Aufrechnung, die die Gräueltaten der Nationalsozialisten relativiert – etwas, was das Rentenbündnis sicher auf keinen Fall im Sinn hat. Es ist gut und richtig, dass das Bündnis die Praxis der Nazi-Renten öffentlich anprangert – aber bitte ohne Verweis auf die eigene Klientel.