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  7. Halle-Attentäter: Neun Jahre Haft für Stephan B. wegen Geiselnahme in Gefängnis?

Prozess gegen Halle-Attentäter Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für Stephan B. wegen Geiselnahme in Gefängnis

Keine Reue, keine Entschuldigung: Dem Halle-Attentäter Stephan B. droht im Prozess um seine Geiselnahme erneut eine Haftstrafe. Staatsanwälte halten ihn weiterhin für hochgefährlich. Der Angeklagte verzichtet auf sein letztes Wort.

Von Jan Schumann Aktualisiert: 19.02.2024, 18:29
Der Halle-Attentäter Stephan B. steht aktuell erneut vor Gericht.
Der Halle-Attentäter Stephan B. steht aktuell erneut vor Gericht. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Halle (Saale)/Magdeburg - Als Richterin Simone Henze-von Staden am Montag die letzten Gutachten in diesem Strafprozess verlesen lässt, schließt sich plötzlich ein Kreis. Auf ihrem Tisch liegt ein Vermerk des Landeskriminalamts (LKA) – verfasst nach Stephan B.s Fluchtversuch im Dezember 2022, bei dem er zwei Gefängnismitarbeiter als Geiseln nahm. Das LKA vermutet: Dass der Halle-Attentäter als einfacher Häftling so genau wusste, welche Route er durch den Gefängniskomplex zum Ausgangstor nehmen musste, hing womöglich mit dem ersten Strafprozess gegen ihn im Jahr 2020 zusammen.