Prozess gegen Halle-Attentäter Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für Stephan B. wegen Geiselnahme in Gefängnis
Keine Reue, keine Entschuldigung: Dem Halle-Attentäter Stephan B. droht im Prozess um seine Geiselnahme erneut eine Haftstrafe. Staatsanwälte halten ihn weiterhin für hochgefährlich. Der Angeklagte verzichtet auf sein letztes Wort.
Halle (Saale)/Magdeburg - Als Richterin Simone Henze-von Staden am Montag die letzten Gutachten in diesem Strafprozess verlesen lässt, schließt sich plötzlich ein Kreis. Auf ihrem Tisch liegt ein Vermerk des Landeskriminalamts (LKA) – verfasst nach Stephan B.s Fluchtversuch im Dezember 2022, bei dem er zwei Gefängnismitarbeiter als Geiseln nahm. Das LKA vermutet: Dass der Halle-Attentäter als einfacher Häftling so genau wusste, welche Route er durch den Gefängniskomplex zum Ausgangstor nehmen musste, hing womöglich mit dem ersten Strafprozess gegen ihn im Jahr 2020 zusammen.