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Elektronische Gesundheitskarte Elektronische Gesundheitskarte: AOK diskutiert in Halle Digitalisierung

Von Bärbel Böttcher 20.02.2017, 18:35
Peter Löbus von der AOK Sachsen-Anhalt
Peter Löbus von der AOK Sachsen-Anhalt Pülicher

Halle (Saale) - Fast jeder Sachsen-Anhalter hat sie, die elektronische Gesundheitskarte. Noch sind auf ihr nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versichertennummer gespeichert. Doch das viereckige Stück Plastik steht für den Weg in die Digitalisierung des Gesundheitswesen.

Wie dieser aussehen könnte, ist eines der Themen, die am Dienstag in Halle auf der 4. Digitalisierungskonferenz diskutiert werden. Für Peter Löbus von der AOK Sachsen-Anhalt ist es ein zentrales Zukunftsthema.

„Sachsen-Anhalt“, so sagte er, „steht noch am Anfang der Entwicklung.“ Vor allem auf dem Land mangele es häufig an Breitbandanschlüssen und auch die Hard- und Software sei nicht immer vorhanden. Hier hofft er auf entsprechende Zusagen im Koalitionsvertrag der Landesregierung.

Dennoch sei Telemedizin zum Teil schon Realität, sagt Löbus, der auch Vorsitzender der Landesfachkonferenz Gesundheitswirtschaft beim CDU-Wirtschaftsrat ist. Er nennt die gute Vernetzung der Kliniken des Landes, die mit dem Krankenhaus-Informations-System ein eigenes Netzwerk haben. So könnten etwa Bilder einer Computertomographie elektronisch an Spezialisten versendet werden, wenn eine Zweitmeinung nötig ist.

Elektronische Gesundheitskarte in Sachsen-Anhalt: Digitalisierungs-Projekte für mehr Gesundheit

Löbus verweist zudem auf Projekte im Land, bei denen mit AOK-Beteiligung Möglichkeiten der Telemedizin getestet werden. Er nennt das Regionale Herzinfarktnetzwerk Sachsen-Anhalt Ost.

Dort kann die Besatzung des Rettungswagens bereits während der Fahrt der Klinik medizinische Daten übermitteln, um lebenswichtige Zeit für die Therapie zu gewinnen. Das Problem sei, so Löbus, dass solche Projekte derzeit Insellösungen seien.

Insbesondere in strukturschwachen Regionen könne die Digitalisierung eine bessere Versorgung der Patienten ermöglichen. So könnten Daten wie Blutdruck direkt an die Praxis übermittelt werden, ohne dass der Patient in die Praxis kommen müsse. Oder der Arzt biete eine sogenannte Tele-Sprechstunde an, erläutert er.

Allerdings, so betont Löbus, müssten die Rahmenbedingungen stimmen. Mit dem 2016 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz, habe die Bundesregierung wichtige Ansätze auf den Weg gebracht. Klar sei, dass bei der Digitalisierung der Patient Herr über seine Daten bleiben müsse.

Für die Gesundheitskarte „hoffen wir, dass durch die Verbindlichkeiten des E-Health-Gesetzes 2018 nach jahrelangen Verzögerungen endlich neue Funktionen hinzukommen und sie damit einen echten Mehrwert für unsere Versicherten bietet“, sagt Löbus. (mz)