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Konter im Landtag Angeblich in Sachsen-Anhalt verschwundene Granatwerfer waren wohl keine

Innenministerin Zieschang (CDU) widerspricht dem Landesrechnungshof: Die drei vermissten Gegenstände seien völlig ungefährlich. Was genau ist also abhandengekommen?

Von Hagen Eichler 27.03.2025, 16:04
Landesinnenministerin Tamara Zieschang im Magdeburger Landtag.
Landesinnenministerin Tamara Zieschang im Magdeburger Landtag. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) weist den Vorwurf, im Landeskriminalamt seien drei Granatwerfer abhandengekommen, zurück. Im Landtag sagte sie am Donnerstag, die drei verschwundenen Gegenstände seien lediglich Rohre, von denen keine Gefahr ausgehe. „Konkret handelt es sich um drei Anschauungsmodelle von Rohren von zwei Panzerabwehrgranaten beziehungsweise einem Brandgranatenwerfer“, sagte Zieschang.

Die Rohre verfügten nicht über Spreng- und Zündmittel. „Bei allen drei Gegenständen handelte es sich also nicht um Kriegswaffen und auch nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, von denen objektiv keine Gefahr ausgeht.“ Zieschang sagte, diese Bewertung werde auch von einer Bundeswehreinrichtung, der Wehrtechnischen Dienststelle Meppen, sowie dem Bundeskriminalamt geteilt.

Landesrechnungshof spricht von „gefährlichen Gegenständen“

Den Vorwurf, im Magdeburger Landeskriminalamt seien drei Granatwerfer verschwunden, hatte am vergangenen Freitag der Landesrechnungshof erhoben. Dessen Präsident Kay Barthel spitzte das in einem Interview mit dem MDR noch weiter zu: Dort behauptete er, die drei Granatwerfer zählten zu „acht gefährlichen Waffen“, die sich nicht mehr finden ließen. Am Donnerstag ruderte der Rechnungshof zurück und sprach von missverständlichen Äußerungen Barthels. Tatsächlich zählten die Granatwerfer laut Prüfung nicht zu den verschwundenen acht scharfen Waffen, sondern seien lediglich als „gefährliche Gegenstände“ eingestuft. Das sagte ein Behördensprecher auf Nachfrage.

Zuletzt 1998 gesichtet

Am Begriff „Granatwerfer“ hält der Landesrechnungshof allerdings fest – auch wenn dem Innenausschuss des Landtags bereits seit August des vergangenen Jahres eine anderslautende Einschätzung des Landeskriminalamts vorliegt. Konkret werden im LKA-Bericht je ein Rohr der Panzerabwehrgranaten RPG 22 und RPG 18 sowie das Rohr eines Brandgranatenwerfers RPO-A genannt. Die drei Gegenstände wurden im LKA zuletzt 1998 dokumentiert und sind nicht mehr auffindbar.

Der Landesrechnungshof verweist darauf, dass das Innenministerium in einem Schriftwechsel dem Begriff „Granatwerfer“ nicht widersprochen habe. Ein eigenes Bild könne man sich nicht verschaffen, da die Gegenstände ja verschwunden seien.