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Bodetal-Therme Zivilprozess um 200.000 Euro Bodetal-Therme Thale: Ex-Pächter Kleinheisterkamp kontra Stadt und Bürgermeister Balcerowski

Von Benjamin Richter 17.05.2019, 18:26
Die Bodetal-Therme
Die Bodetal-Therme Marco Junghans

Thale/Magdeburg - Nach dem ersten Prozesstag sind die Chancen des ehemaligen Betreibers der Bodetal-Therme in Thale gering, die von ihm geforderten gut 213.000 Euro von der Stadt Thale zu bekommen. André Kleinheisterkamp gibt an, bei der Verpachtung von der Stadtverwaltung und Bürgermeister Thomas Balcerowski (CDU) betrogen worden zu sein.

Für seine Vorwürfe sah Richterin Ulrike Wesche in der Zivilverhandlung am Donnerstag im Landgericht Magdeburg allerdings keine Anhaltspunkte, da der Vertrag, auf den Kleinheisterkamp seine Klage stützt, einen erheblichen Schwachpunkt aufweist.

Kleinheisterkamp und seine Frau schlossen Pachtvertrag mit dem Insolvenzverwalter

Den Vertrag schlossen André Kleinheisterkamp und seine Frau Ute, an deren Harz Gesund Tourismus GmbH (HGT) er die Therme kurzfristig verpachtet hatte, im Dezember mit dem Insolvenzverwalter. Darin wurde geregelt, dass die Stadt Thale 80.000 Euro an die insolvente Therme Thale Betriebsgesellschaft mbH u. Co. KG zahlen sollte, einen weiteren Betrag an die HGT.

Der Knackpunkt: Die Stadt Thale trat dabei gar nicht als Vertragspartner auf, sie saß nicht mit am Tisch. „Das ist also ein Vertrag zulasten Dritter, und so etwas ist rechtlich unmöglich“, erläuterte Richterin Wesche.

Richterin Wesche bezeichnet den Vertrag als zulasten Dritter, gemeint ist die Stadt Thale

Auch Kleinheisterkamps Behauptung, er sei von Bürgermeister Balcerowski betrogen worden, entbehre jeder Grundlage, fuhr sie fort. „An der Stelle müssten Sie die Tatmerkmale belegen“, betonte Wesche.

Nachweise müssten demnach für eine Täuschungshandlung des Rathauschefs, einen daraus resultierenden Irrtum von Kleinheisterkamp und eine sich wiederum daraus ergebende „Vermögensbeschädigung“ erbracht werden.

„Ich weiß nicht, ob Sie noch Belege nachliefern können, damit es rechtlich passend wird“, fügte die Richterin mit Blick auf die Erfolgsaussichten der Klage hinzu. „Im Moment sieht es nicht so aus, als ob wir da irgendetwas machen können.“

Richterin fordert Belege für mutmaßlichen Betrug durch den Bürgermeister

Kleinheisterkamp erklärte, der Insolvenzverwalter habe ihm und seiner Frau gegenüber stets behauptet, dass er im Auftrag der Stadt arbeite. „Nur deshalb haben wir diesen Vertrag geschlossen“, betonte er. Sonst hätte er das Wellnessbad auch nach der Insolvenz mit Leiharbeitern weiterbetreiben können - ein Großteil der Belegschaft hatte bei der Verpachtung an die HGT Widerspruch eingelegt und war gekündigt worden.

Kläger Kleinheisterkamp empfahl daher dem Gericht, den Insolvenzverwalter als Zeugen zu laden. „Ich habe ihn als seriösen Menschen kennengelernt“, ergänzte er.

Eine gütliche Einigung lehnten beide Seiten ab, Kleinheisterkamp merkte jedoch an, er sei für eine Mediation offen. Das Verfahren wird nun schriftlich fortgesetzt. Am 20. Juni will Richterin Ulrike Wesche ihre Entscheidung in dem Prozess verkünden. (mz)