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Prozess gegen Adrian Ursache Prozess gegen Adrian Ursache: Das letzte Gefecht von "Mister Germany"

01.04.2019, 15:01
Anwalt Dirk Magerl, Adrian Ursache und Manuel Lüdke (v.l.n.r.)
Anwalt Dirk Magerl, Adrian Ursache und Manuel Lüdke (v.l.n.r.) Steffen Könau

Halle (Saale)/Reuden - Nach 18 Monaten und 54 Verhandlungstagen endet die Beweisaufnahme im Mordprozess um den früheren Mister Germany Adrian Ursache zum zweiten Mal und nun wohl wirklich. Vor einigen Monaten war es schon einmal soweit gewesen.

Jan Stengel, seit Oktober 2017 Vorsitzender Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Halle, die über die Anklage wegen versuchten Mordes gegen den früheren Mister Germany und späteren Fantasiestaatsgründer Adrian Ursache zu befinden hat, erklärte die Beweisaufnahem für beendet.

Prozess gegen Adrian Ursache: Das letzte Gefecht

Die Staatsanwaltschaft hielt damals, im Sommer 2018, sogar ein Plädoyer, in dem sie sie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz acht Jahre Haft für den Mann aus Reuden im Burgenlandkreis forderte.

Statt eines Urteils folgte danach aber ein Neustart des Verfahrens mit neuer Beweisaufnahme, neuen Zeugenvernehmungen und einer endlosen Flut an Anträgen der Verteidigung. Die sich auch an diesem 54. Prozesstag fortsetzt: Sowohl Anwalt Hartwig Meyer als auch sein Kollege Dirk Magerl haben einen Packen weiterer Beweisanträge dabei, in denen es diesmal wieder um die Rechtsgrundlage des Zwangsvollstreckungsverfahrens geht, das am Anfang des Polizeieinsatzes stand, der im Sommer 2016 nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in einem Schusswechsel zwischen Ursache und Beamten des SEK des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt gipfelte.

Ursaches Verteidigung: Gericht setzte sich über die Gesetzlichkeit hinweg 

Hartwig Meyer beantragt noch einmal, die Schutzkleidung des seinerzeit verletzten SEK-Mannes kriminaltechnisch zu untersuchen, Gutachten anzufertigen und Sachverständige zu hören. Zudem müsse der Verteidigung endlich Einsicht in die vollständigen Patientenakten ihres Mandanten gewährt werden. Mit der bisher gezeigten Verweigung setze sich, so der Anwalt, das Gericht über die Gesetzlichkeit hinweg und mache des ihm und seinen Kollegen unmöglich, unbeeinträchtigt zu verteidigen.

Ein Umstand, der die Verteidigung auch noch einmal zu ihrer schärfsten Waffe greifen lässt – einem Befangenheitsantrag gegen alle fünf Richterinnen und Richter der Kammer. Die hätten sich sichtlich, so Meyer, in der Schuld- und Straffrage festgelegt und weigerten sich deshalb seit Monaten, zur Wahrheitsfindung wichtige Beweise zu erheben. „Widersprüchliche Zeugenaussagen werden nicht aufgeklärt, das Tatgeschehen ist immer noch unklar.“

Erneute Anträge der Verteidigung: Gericht unbeeindruckt

Einmal mehr schielt die Verteidigung mit diesem und weiteren Anträgen auf die Revisionsinstanz. Wie meist zeigt sich das Gericht dennoch unbeeindruckt. Nach zahlreichen Unterbrechungen, weiteren Anträgen des Angeklagten, einer ganzen Reihe von Antragsablehnungen wegen Unzulässigkeit und der Verlesung einer Latte von zivilprozessualen Haftbefehlen, die vor der Eskalation von Reuden von unterschiedlichen Gläubigern gegen mehrere Mitglieder der Familie Ursache erwirkt worden waren, um Offenbarungseide zu erzwingen, geht es plötzlich ganz schnell.

Auch der Befangenheitsantarg wird abgeschmettert. Jan Stengel hat die Liste aller Anträge der Verteidigung damit abgearbeitet. Die Anwälte Adrian Ursaches aber haben keine weiteren vorbereitet. Und auch der Angeklagte hat keines seiner berüchtigten Redemanuskripte in der Tasche, mit deren Verlesung er im Verfahrensverlauf mehrfach Stunde um Stunde gefüllt hatte. „Dann schließe ich die Beweisaufnahme“, sagt Jan Stengel. Am nächsten Verhandlungstag, es wird der 55. sein nach mehr als 18 Monaten Prozessdauer, beginnen dann die Plädoyers. (mz)