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Erneuerbare im Landkreis Wittenberg Photovoltaik an der B107: Warum ein Abwägungsbeschluss aufgehoben werden muss

Bei Oranienbaum-Wörlitz ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Die Fläche in Kapen hat eine hohe archäologische Relevanz. Warum sie von Anfang an besonders kontrolliert wird und worum es im Bauausschuss der Kommune geht.

Von Andreas Behling 12.04.2025, 10:30
Photovoltaikanlagen wie diese entstehen mancherorts. Um die Errichtung einer Anlage (hier nur ein Beispielbild) ging es jetzt auch im Bauausschuss von Oranienbaum-Wörlitz.
Photovoltaikanlagen wie diese entstehen mancherorts. Um die Errichtung einer Anlage (hier nur ein Beispielbild) ging es jetzt auch im Bauausschuss von Oranienbaum-Wörlitz. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Oranienbaum/MZ. - Der Mitte Dezember vorigen Jahres verabschiedete Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nummer 14/2021, der zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der Bundesstraße 107 in Kapen aufgelegt wurde, muss aufgehoben werden. Diese Empfehlung für den am 29. April geplanten Stadtrat haben die Mitglieder des Oranienbaum-Wörlitzer Bauausschusses jetzt einmütig unterstützt.