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Bundestagswahl Wann die Wähler in Mansfeld-Südharz die Briefwahlunterlagen erwarten können

Der Zeitplan vor der Bundestagswahl ist in diesem Jahr enger. Wie die Abläufe sind.

Von Joel Stubert 17.01.2025, 13:00
Symbolfoto - Wann die Wähler die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl erwarten können.
Symbolfoto - Wann die Wähler die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl erwarten können. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt/MZ. - Ein reichlicher Monat ist es noch bis zur Bundestagswahl am 23. Februar. Durch die in diesem Jahr verkürzten Fristen ist der Zeitplan im Ablauf bis zur Wahl etwas enger als für gewöhnlich.

Fest steht: Bis zum 20. Januar können noch Wahlvorschläge eingereicht werden. Dies ist allerdings unwahrscheinlich, denn im Wahlkreis 73 haben bereits alle größeren Parteien ihre Kandidaten benannt, allenfalls Einzelbewerber könnten noch aus der Torte springen. Nach der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 24. Januar steht dem Druck der Wahlzettel im Prinzip nichts mehr im Wege – außer mögliche Einsprüche gegen die Wahlvorschläge.

Druckfreigabe bis zum 30. Januar

„Mit der Beschaffung der Stimmzettel kann frühestens am 24. Tag vor der Wahl, also am 30. Januar 2025, begonnen werden, da zu diesem Zeitpunkt die Beschwerdefrist gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages oder einer Landesliste abgelaufen ist“, schildert Kreissprecherin Michaela Heilek.

„Selbstverständlich sind die Beschaffungsprozesse bis zu diesem Zeitpunkt so weit vorbereitet, dass zum 30. Januar bereits die Druckfreigabe erteilt werden kann“, so Heilek. Der Landkreis Mansfeld-Südharz habe für den Wahlkreis 73 – Mansfeld feste Lieferzeiten mit dem beauftragten Verlagshaus vereinbart.

Briefwahlunterlagen erst im Februar

Die Briefwahlunterlagen ohne Stimmzettel treffen bis zum 24. Januar bei den Kommunen ein, allerdings dauert es dann noch eine ganze Weile, ehe sie an die Wähler verschickt werden können. Denn die Stimmzettel gelangen laut Landkreis voraussichtlich in zwei Teillieferungen zum 5. Februar (Briefwahllieferung) und zum 11. Februar (Urnenwahllieferung) bei den Kommunen ein.

Diese haben anschließend „durch entsprechende Maßnahmen eine beschleunigte Bearbeitung und den Versand der Briefwahlunterlagen sicherzustellen“, so Heilek.