Waffenrecht Strengere Vorschriften für Jäger: Änderungen bei der Jagdscheinverlängerung
Bei der Verlängerung von Jagdscheinen müssen künftig auch die Bundespolizei und das Zollamt einbezogen werden. Der zusätzliche Aufwand für die Behörden könnte zu Verzögerungen im Prozess führen.
Salzwedel. - Die Waidmänner im Altmarkkreis müssen sich mit einer Gesetzesänderung auseinandersetzen. So sind bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen seit dem 1. November auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt zu beteiligen.
Neuer Prüfungsprozess für Jäger: Auswirkungen der Gesetzesänderung im Altmarkkreis
Mit der neuen Regelung muss die Jagdbehörde vor Ausstellung und Verlängerung des Jagdscheines die Auskunft zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Antragstellers einholen. Ohne die vorherige Zustimmung der Waffenbehörde erfolge keine Ausstellung der jagdrechtlichen Erlaubnis, informiert das Landesverwaltungsamt.
Längere Wartezeiten für Jagdscheinverlängerungen möglich: Was Jäger wissen müssen
Im Altmarkkreis würden alle rund 360 betroffenen Jäger, die im kommenden Jahr eine Jagdscheinverlängerung benötigen, angeschrieben und über das weitere Vorgehen und über erforderliche und eigenverantwortliche Schritte in Kenntnis gesetzt, informiert das Presseteam des Kreises. Auch die Jägerschaften und Hegeringe wollen ihre Mitglieder darüber informieren. Eine deutlich längere - als die bisher gewohnte - Wartezeit sei derzeit nicht ausgeschlossen. „Dennoch versuchen die Mitarbeiter der Jagdbehörde, dieses zu verhindern“, erklärt Kreissprecherin Inka Ludwig. Dabei gibt es verschiedene Formen, mit behördlicher Erlaubnis auf die Jagd gehen zu dürfen. So über einen Tagesjagdschein, der 14 Tage gültig ist. Die jagdrechtlichen Erlaubnisse können für eine Zeit von einem bis drei Jahre gültig sein, ehe eine Verlängerung erfolgen muss.
Waidmänner im Altmarkkreis: Reaktionen auf die neuen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen
„Ich bin der Meinung, diese Änderungen hätten wir nicht gebraucht. Die bisherige Praxis ist ausreichend, wir Jäger gehören auch so zu den mit am besten überprüften legalen Waffenbesitzern“, schätzt Kreisjägermeister Mario Schneegaß ein. Die Regierung sehe das augenscheinlich nicht so. Bei rechtzeitiger Abgabe des Antrags würden seine Waidgenossen auch zukünftig nicht ohne jagdrechtliche Erlaubnis dastehen, schätzt er ein. Der Aufwand für die Jäger sei der gleiche wie bisher, nur dass der Antrag eher gestellt werden sollte. Für die Waffenbehörde steigt er hingegen erheblich und habe sich fast verdoppelt. Ludwig: Derzeit fällt circa eine Arbeitsstunde je Jäger für eine vollumfängliche Zuverlässigkeitsüberprüfung an.
Hintergrund ist das sogenannte Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Landesweit sind 11.500 Jäger betroffen.