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Prozess gegen «Autobahnraser» Prozess gegen «Autobahnraser»: Vom schweren Verkehrsunfall bis zum Urteil

29.07.2004, 09:02

Karlsruhe/dpa. - Der Karlsruher «Raserprozess» hat bundesweitfür Aufsehen gesorgt. dpa dokumentiert die Chronologie vom Unfall biszum Ende der Berufungsverhandlung am Donnerstag:
14. Juli 03: Eine 21-jährige Frau verliert auf der Autobahn 5 beiKarlsruhe die Kontrolle über ihren Kleinwagen und kommt von derFahrbahn ab. Offenbar hat sie zuvor im Rückspiegel einen Dränglergesehen, der sich mit hohem Tempo nähert. Der Kleinwagen prallt gegenzwei Bäume. Die Frau und ihre zweijährige Tochter sterben. Dermutmaßliche Unfallverursacher rast davon.

15. Juli 03: Die Polizei sucht nach einem schwarzen Mercedes der S-oder E-Klasse mit Böblinger Kennzeichen. Innerhalb eines Tages gehenmehr als 200 Hinweise aus der Bevölkerung ein.

24. Juli 03: Erstmals wird bekannt, dass zwei «Testfahrer» vonDaimlerChrysler im Visier der Ermittler sind. Staatsanwaltschaft undPolizei betonen, es gebe einen größeren Kreis der Verdächtigen.

01. August 03: Die Suche nach dem Raser dauert länger als erwartet.Die Ermittlungsgruppe wird vorübergehend auf bis zu 42 Polizistenaufgestockt. Mehr als 900 Hinweise aus der Bevölkerung sindeingegangen.

20. August 03: Die Polizei hat die Suche abgeschlossen. Mehr als 700Fahrzeuge wurden überprüft. Die Staatsanwaltschaft will nochausstehende Gutachten abwarten, bevor sie Anklage erhebt.

25. August 03: Ein DaimlerChrysler-Sprecher bestätigt, dass derTatverdächtige ein 34-jähriger Mitarbeiter des Konzerns ist. Ihm seider Führerschein entzogen worden. Der Ingenieur bestreitet eineVerwicklung in den Fall.

2. September 03: Nach einem Gutachten des Landeskriminalamts habensich beide Fahrzeuge nicht berührt.

27. Oktober 03: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegenfahrlässiger Tötung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs undUnfallflucht.

9. Februar 04: Vor dem Amtsgericht Karlsruhe beginnt der Prozess.

16. Februar 04: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe voneinem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. Den Vorwurf derUnfallflucht lässt sie fallen. Die Verteidigung plädiert aufFreispruch.

18. Februar 04: Das Amtsgericht verurteilt den Angeklagten zu einemJahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung kündigtRechtsmittel gegen das Urteil an.

6. Juli 04: Vor dem Landgericht Karlsruhe beginnt dieBerufungsverhandlung. Der Angeklagte schildert unter Tränen, wie ervon den Medien gehetzt und verfolgt worden sei. Die Tat bestreitet ernach wie vor.

26. Juli 04: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Bestätigung desAmtsgerichtsurteils. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.

29. Juli 04: Das Landgericht verurteilt den Angeklagten zu einem JahrHaft auf Bewährung. Die Verteidigung kündigt Revision vor demOberlandesgericht Karlsruhe an.