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Erfurter Personalie Personalrat verhindert Vergleich mit Witzmann auf Rückkehr

Die nach den Vorwürfen am Erfurter Theater gefeuerte Gleichstellungsbeauftragte sollte auf einem neuen Posten in die Stadtverwaltung zurückkehren. Doch nun kommt es nach einem Veto anders.

Von dpa 25.09.2024, 15:07
Der Erfurter Personalrat stimmt einer Rückkehr von Witzmann auf einen anderen Posten in der Stadtverwaltung nicht zu. (Archivbild)
Der Erfurter Personalrat stimmt einer Rückkehr von Witzmann auf einen anderen Posten in der Stadtverwaltung nicht zu. (Archivbild) Marie-Helen Frech/dpa

Erfurt - Eine vorgesehene Wiedereinstellung der gekündigten früheren Erfurter Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann ist am Personalrat der Landeshauptstadt gescheitert. Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU) müsse daher nun einen bereits ausgehandelten Vergleich mit Witzmann widerrufen, bestätigte eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Zuvor hatte die „Thüringer Allgemeine“ darüber berichtet. Damit liegt der Ball wieder beim Arbeitsgericht. 

Witzmann hatte Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch am Theater Erfurt öffentlich gemacht und war daraufhin im November vergangenen Jahres entlassen worden. Gegen ihre Kündigung hatte die frühere Gleichstellungsbeauftragte geklagt. Der neue Oberbürgermeister wollte sie als Compliance-Beauftragte in die Stadtverwaltung zurückholen. Zu den Gründen der Ablehnung durch den Personalrat wurden keine Angaben gemacht. 

Der Einigung mit Witzmann auf eine Rückkehr auf einen anderen Posten in der Stadtverwaltung seien lange und konstruktive Verhandlungen vorausgegangen, sagte die Stadtsprecherin. Oberbürgermeister Horn bedauerte laut der Sprecherin die Entscheidung des Personalrats, respektiere sie aber. 

Der Vergleichsentwurf war laut der Zeitung bereits dem Arbeitsgericht vorgelegt worden. Dieses hatte am 3. September entschieden, dass der Rechtsstreit damit beendet sei. Bis zum 27. September gilt allerdings die Widerspruchsfrist, die der Oberbürgermeister nun wahrnehmen muss.