Erbschaften Keine Erben: Landeskasse bekommt fast 5,7 Millionen Euro
Wenn niemand sonst da ist, tritt das Land das Erbe an, wenn Menschen sterben. Die Fälle und auch das hinterlassene Vermögen steigen kontinuierlich im Freistaat.

Erfurt - Thüringen hat im vergangenen Jahr einen Millionenbetrag und Immobilien von Menschen erhalten, die keine Erben haben. Das Land habe insgesamt 939 Erbschaften angetreten und damit erneut mehr als in den vergangenen Jahren. 2023 waren es nach Angaben des Finanzministeriums in Erfurt 850 sogenannte Fiskalerbschaften. Finanzministerin Katja Wolf (BSW) sprach vom „größten Zuwachs an Fiskalerbschaften im Freistaat seit 1991“. Damals waren es nur 17 Fälle.
Allein in den vergangenen 15 Jahren habe sich die Zahl der Erbschaften, die an das Land fallen, mehr als verdoppelt. Häufig haben die Menschen keine Angehörigen oder diese sind nicht auffindbar oder sie schlagen ihr Erbe aus. Fachleute aus dem Sozialbereich sehen darin aber auch einen Trend: Ein Teil der alten Menschen ist vor ihrem Tod vereinsamt. Laut Ministerium schlagen die gesetzlichen oder testamentarischen Erben einen Nachlass aber auch immer häufiger aus, weil der überschuldet sei.
Millionenbetrag für die Landeskasse
Im vergangenen Jahr flossen laut Ministerium fast 5,7 Millionen Euro an Erbschaften in die Landeskasse - nach rund 4,1 Millionen Euro 2023. In neun Fällen fanden sich dann doch noch reguläre Erben - rund 357.000 Euro musste das Land aus Einnahmen vergangener Jahre zurückzahlen. Wenn ein gesetzlicher oder testamentarischer Erbe auftauche, habe er einen Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses innerhalb einer Frist von 30 Jahren.
Das Land hat aber nicht nur Einnahmen, sondern auch Kosten. Diese beliefen sich einschließlich der Rückzahlungen 2024 auf knapp 2,1 Millionen Euro - etwa wie im Jahr 2023.
Oft Schulden und unbezahlte Rechnungen
Wolf erklärte: „Fiskalerbschaften sind in den meisten Fällen keine Bereicherung für den Freistaat. Oft gehören überschuldete Grundstücke mit desolaten Gebäuden zur Nachlassmasse. Die Kosten für die Abwicklung der Nachlässe und die Verwaltung und Verwertung der Nachlassgegenstände, insbesondere der Grundstücke, sind in den allermeisten Fällen um ein Vielfaches höher als der Wert der Nachlassmassen selbst.“
Zu dem Ererbten gehörten im vergangenen Jahr auch 695 Grundstücke oder Anteile. 2023 waren es nur 577. Dazu kämen 215 Flurstücke, von denen der Freistaat erst 2024 erfahren habe. Im Bestand des Thüringer Landesamtes für Finanzen seien gegenwärtig fast 5.300 Flurstücke, die verwaltet und veräußert werden müssten. 343 seien im Vorjahr verkauft worden.
Zu manchen Erbschaften, die an den Staat gehen, zählten auch Fahrzeuge, Wohnungseinrichtungen, Schmuck, Uhren, Wertpapiere oder Unternehmen. Geerbt worden seien aber auch unbezahlte Rechnungen für Strom, Heizung und Wasser, Mietschulden, offene Steuerzahlungen oder Kreditraten nebst Zinsen. Auch Bestattungskosten gehörten zu den Verbindlichkeiten, die der Freistaat zu übernehmen habe.