1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Wissenschaft: Haftstrafe im Plagiats-Prozess

Wissenschaft Haftstrafe im Plagiats-Prozess

Vor dem Münchner Amtsgericht ist ein nicht alltäglicher Prozess zu Ende gegangen. Hat ein Mann aus Wut über die Obduktion seiner Mutter einen Racheplan geschmiedet? Das Gericht hat eine klare Meinung.

Von dpa 06.03.2025, 12:02
Der Angeklagte soll aus Rache großen Aufwand betrieben haben. (Archivbild)
Der Angeklagte soll aus Rache großen Aufwand betrieben haben. (Archivbild) Matthias Balk/dpa

München - Im Prozess um ein mutmaßlich als Racheakt aufwendig gefälschtes Plagiat hat das Amtsgericht München den Angeklagten unter anderem wegen Verleumdung und Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige dem Chef der Münchner Rechtsmedizin mit einem perfiden Racheplan schaden wollte.

Das Gericht blieb damit nur vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft für den Angeklagten gefordert hatte. Eine Strafe über zwei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. 

Die Vorwürfe aus der Anklage hätten sich bestätigt, sagte der Richter. Laut Anklage hatte der Mann versucht, den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, mit einem aufwendig gefälschten Plagiat zu diskreditieren. Dafür soll er Helfer in Pakistan angeheuert haben, ein wissenschaftliches Werk zu erstellen und den Eindruck zu erwecken, als wäre es vor 1987 erschienen. 

In dieses Buch sollen dann Passagen und Abbildungen aus der Dissertation des Rechtsmediziners eingeflossen sein. So sollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Eindruck entstehen, als hätte der Mediziner für seine 1987 erschienene Doktorarbeit daraus abgeschrieben. Das Motiv soll Rache gewesen sein aus „Unzufriedenheit mit dem Tod seiner Mutter“, die nach ihrem Tod im Institut für Rechtsmedizin obduziert worden war.