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Kriminalität Fast 150.000 Euro vom Gartenverein abgezweigt - Bewährung

Als Schatzmeisterin eines Berliner Gartenvereins griff sie auch für private Belange immer wieder in die Kasse – in 230 Fällen laut Urteil. Doch über Jahre hinweg fiel der Schwindel nicht auf.

Von dpa 20.01.2025, 14:24
Eine 49-Jährige, die sich als Schatzmeisterin eines Vereins immer wieder Geld in die eigene Tasche steckte, erhielt ein Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. (Symbolbild)
Eine 49-Jährige, die sich als Schatzmeisterin eines Vereins immer wieder Geld in die eigene Tasche steckte, erhielt ein Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. (Symbolbild) Taylan Gökalp/dpa

Berlin - Eine ehemalige Schatzmeisterin eines Berliner Gartenvereins ist wegen Untreue zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In 230 Fällen habe die Frau für private Belange in die Vereinskasse gegriffen, insgesamt 147.610 Euro habe sie sich dabei in die eigene Tasche gesteckt, befand das Amtsgericht Tiergarten. 

Die Richter ordneten die Einziehung von Wertersatz in Höhe der erlangten Summe an. Der 49-Jährigen wurde auferlegt, in der Bewährungszeit von drei Jahren monatlich 400 Euro zur Wiedergutmachung des Schadens an den Verein zu zahlen.

Die Angeklagte habe Vertrauen missbraucht und einen erheblichen Schaden verursacht, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Hause. Allerdings sei es offensichtlich nicht nur die damalige Schatzmeisterin und Finanzbeauftragte gewesen, „die davon profitierte, dass nicht genau hingesehen wurde“. Es habe einen „laxen Umgang“ mit Geld gegeben – ohne ausreichende Kontrollen. Für die Angeklagte habe ihr Geständnis gesprochen.

Anklage ging zunächst von fast 300.000 Euro aus

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage zunächst von insgesamt 295.220 Euro ausgegangen, die die Frau in der Zeit von März 2017 bis Dezember 2021 bei Barabhebungen für private Zwecke abgezweigt haben soll. Das eigentlich von dem Verein im Ortsteil Blankenburg vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip, wonach ein anderes Vorstandsmitglied hätte gegenzeichnen müssen, soll sie dabei vernachlässigt haben.

Die 49-Jährige hatte im Prozess zugegeben, „hin und wieder“ Geld für private Einkäufe aus der Kasse genommen zu haben. Die Summe sei aber deutlich geringer als der Schaden, den die Staatsanwaltschaft ihr vorwerfe. „Die Hälfte vielleicht, ich weiß es nicht“, sagte die Frau. Diese Angaben seien der Angeklagten nicht zu widerlegen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Buchhaltung des Vereins habe sich damals in einem „verheerenden Zustand befunden“. Der Verteidiger sagte, es sei seiner Mandantin leicht gemacht worden.

Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwältin, die zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragt hatte. Die Angeklagte hatte in ihrem Schlusswort erklärt, sie bedauere ihr Verhalten und werde das Urteil annehmen.