Verträge lückenhaft Düsseldorf: Verkehrsbetriebe müssen Gehälter lebenslang zahlen

Düsseldorf - Die Düsseldorfer Rheinbahn hat in den Jahren 1980 bis 2001 mehr als 100 Arbeitsverträge mit Mitarbeitern abgeschlossen, die ihnen das Anrecht auf ein lebenslanges Arbeitsverhältnis sichern. Einen entsprechenden Bericht des „Kölner Express“ bestätigte Georg Schumacher, Sprecher des Verkehrsunternehmens, am Montag.
In den Verträgen habe der übliche Passus gefehlt, dass die Arbeitsverträge mit dem Eintritt in das Rentenalter beendet sind. Betroffen sei nur die Verwaltung. Straßenbahn- und Busfahrer sowie Mitarbeiter der Werkstätten hätten derartige Verträge nicht erhalten.
Düsseldorfer Verkehrsbetriebe müssen lebenslang Gehalt zahlen: Problem seit Jahren bekannt
Das Problem sei der Rheinbahn seit einigen Jahren bekannt, so der Sprecher. Man sei seit langer Zeit in Gesprächen, diese Verträge einvernehmlich aufzulösen. Derzeit gebe es noch 37. Lediglich ein Mitarbeiter sei bereits in Ruhestand, „alle anderen sind jünger. Wir bezahlen hier niemanden fürs Nichtstun“, so der Sprecher weiter.
Ein nennenswerter wirtschaftlicher Schaden sei Unternehmen nicht entstanden. In einem Fall habe man einen Fachjuristen gebeten, über das Rentenalter hinaus noch weiter tätig zu sein. „Der Mitarbeiter ist 70 und arbeitet immer noch für uns.“
Der „Express“ hatte berichtet, dass in einem Fall ein 62-Jähriger mit einem solchen Vertrag seit sechs Jahren bei vollen Bezügen nicht mehr arbeite und keine Rente beantrage, weil das mit erheblichen Einbußen verbunden sei. Das wollte der Rheinbahn-Sprecher nicht bestätigen. Auch mindestens ein Mitglied des Aufsichtrats soll laut „Express“ einen solchen „Papst-Vertrag“ unterschrieben haben.
Düsseldorfer Verkehrsbetriebe: Verträge mit lebenslangem Gehalt können nicht geändert werden
Man habe alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft, diese Rheinbahn intern genannten „Papstverträge“ zu ändern. Das sei aber nicht möglich. Einen Mitarbeiter sei der Fehler aufgefallen. Wann das genau der Fall war und warum die Angelegenheit so lange nicht öffentlich gemacht wurde, blieb am Montag unklar.
Wie die Verträge überhaupt zustande gekommen sind, hingegen schon. Es habe sich bei den Vertragsformularen offenbar um einen Fehldruck gehandelt. (mz)
(Dieser Text erschien zuerst beim Kölner Stadtanzeiger)