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Wernigerode Wernigerode: Arzt nach Tod von Vierjährigem zu Geldstrafe verurteilt

01.02.2007, 17:43

Wernigerode/dpa. - Das Amtsgericht Wernigerode hat einen Arztnach dem Tod eines Vierjährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einerGeldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Das Gericht sah es am Donnerstagals erwiesen an, dass der 43-Jährige den Jungen nach dessen Sturz auseinem Hochbett nicht ausreichend medizinisch versorgt hat. Eine 29Jahre alte Assistenzärztin wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötungfrei gesprochen. Der schwer verletzte Junge war im Frühjahr 2005 vonseinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht worden und starb eine Wochespäter an den Folgen eines Blutergusses im Kopf.

Das Gericht bemängelte, dass erst rund 13 Stunden nach derEinlieferung des Jungen ins Krankenhaus eine Computertomographie desKopfes gemacht wurde, obwohl sich der Vierjährige ununterbrochenübergeben musste. Eine Computertomographie gilt in solchen Fällen alszuverlässige Art der Untersuchung, um Hirnblutungen festzustellen.Nach Einlieferung des Jungen war nur eine Röntgenuntersuchungvorgenommen worden.

Dem Arzt wurde der Vorwurf gemacht, dass er den Jungen nachFeststellung des Blutergusses mit einem Durchmesser von 2,7Zentimeter nicht operierte, obwohl er dazu laut Gericht auf Grundseiner Ausbildung in der Lage war. Der 43-jährige Arzt sagte, er habeeine solche Operation noch nie an einem Kind vorgenommen. Weil keinFachchirurg gerufen wurde, kam der Junge in eine Klinik nachQuedlinburg, wo er dann schließlich operiert wurde. Trotzdem starbder Junge eine Woche später. Das am ersten Verhandlungstag gefällteUrteil ist rechtskräftig.