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Urteil zu Sportwetten Urteil zu Sportwetten: «Wir haben offenbar eine sehr fundierte Rechtsauffassung»

Von Kai Gauselmann 21.10.2005, 17:38

Magdeburg/MZ. - Auch die Sachsen denken darüber nach: "Wir überlegen, wie es bei uns weitergeht - auch wegen der jetzigen Ergebnisse aus Sachsen-Anhalt", sagte Andreas Schumann, Pressesprecher des Innenministeriums Sachsen. Spannend wird, ob der Beschluss des Verfassungsgerichts Signalwirkung für die Verfassungsbeschwerden von Internet-Wett-Anbietern hat. Sachsen-Anhalt hatte fünf Firmen (siehe "Tippspiele sind Milliardengeschäft") verboten, Wetten aus Sachsen-Anhalt anzunehmen.

Die einzige Wett-Lizenz in Sachsen-Anhalt hält die staatliche Lotterie, hier darf nur die Lotto-Tochter Oddset Wetten im Internet anbieten. Gegen das Verbot hatten die privaten Anbieter zunächst vor den Verwaltungsgerichten des Landes geklagt. Nachdem sie vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert waren, legten die Anbieter Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Darüber wird voraussichtlich im November verhandelt.

Über eine mögliche Signalwirkung des gerichtlichen Wettbüro-Beschlusses äußert sich das Innenministerium gestern vorsichtig. Auf die Frage, ob der Spruch Auswirkungen auf andere Vermittlungswege als nur die Annahme in Wettbüros haben könnte, erklärte Schuppe: "Die Sache ist klar zu beantworten, die vom Verfassungsgericht bestätigte Regelung im Glücksspielgesetz Sachsen-Anhalt unterscheidet nicht hinsichtlich der Art und Weise der Wett-Vermittlung." Und das Oberverwaltungsgericht habe schon in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass die gültige Regelung weder verfassungs- noch europarechtswidrig seien.

"Ohne eine Erlaubnis der zuständigen Behörden ist die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen verboten", betonte Schuppe. Der Anwalt des Wett-Anbieters Sportwetten Gera, Andreas Zumschlinge, hatte das Karlsruher Urteil gestern noch nicht vorliegen und will es vor einer genauen Stellungnahme erst noch prüfen.

Nach der ihm soweit bekannten Begründung des Gerichts zur Ablehnung der Beschwerde der beiden Wettbüros wollte er aber nichts von einer Signalwirkung für die anhängigen Beschwerden wissen. "Sportwetten Gera hat ja keine Annahmestellen in Sachsen-Anhalt", hob Zumschlinge hervor. Deshalb sei der Karlsruher Gerichtsbeschluss auch keine Vorentscheidung im Fall der Internet-Wetten. Er sehe den Verhandlungen deshalb nach wie vor optimistisch entgegen, so der Anwalt. Kommentar