Stopp für Schweine-Baron Stopp für Schweine-Baron: Behörden erlassen bundesweites Tierhaltungsverbot gegen Straathof
Burg/Magdeburg - Einer der größten Schweinezüchter Europas soll keine Schweine mehr züchten dürfen. Der Landkreis Jerichower Land verhängte gegen den Niederländer Adrianus Straathof, der auch eine Anlage in Genthin betreibt, ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Schweine - ein bundesweit einmaliger Erlass. Danach ist der „Schweine-Baron“ nicht mehr berechtigt, derartige Firmen zu führen. Seine Betriebe als juristische Personen sind davon jedoch nicht betroffen. Jährlich produzieren sie 1,5 Millionen Ferkel.
Der Bescheid werde, wie das Landwirtschaftsministerium der MZ erklärte, aber nicht zwangsläufig zur Schließung von Betrieben und dem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Mit dem Verbot reagierte die Kreisverwaltung auf gravierende und anhaltende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Tierhaltung.
Dabei soll es um die Überbelegung von Ställen, aber auch um falsche Ernährung und den Einsatz von Medikamenten gehen. Noch nicht abgeschlossen sind Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Stendal, die nach Anzeigen und einer Razzia im März in der Schweinezuchtanlage Gladau bei Genthin ähnlichen Vorwürfen nachgeht.
Rechtliche Mängel
Straathofs Anwälte wollen gegen den Bescheid des Landkreises juristisch vorgehen, möglicherweise bis zum Europäischen Gerichtshof. Laut Kreissprecher Henry Liebe wurde bereits Widerspruch gegen die Entscheidung des Kreises eingelegt und eine Klage angekündigt.
Eine Sprecherin des Unternehmens wies die Vorwürfe zurück, nach denen Tieren anhaltende Schmerzen zugefügt worden seien. Auch würden ohne eine tierärztliche Anweisung keine Antibiotika verabreicht. Straathof selbst ließ in Medien verlautbaren, dass viele Vorwürfe unzutreffend seien und der Verbotsbescheid des Landkreises zudem rechtliche Mängel aufweise. Für weitergehende Fragen war der Unternehmer gestern nicht erreichbar.
Sachsen-Anhalts Agrarminister Hermann Onko Aeikens (CDU) stellte sich hinter die Entscheidung des Landkreises. „Die zuständigen Behörden - und das ist für die amtliche Tierschutzaufsicht der Landkreis - sind von mir angehalten, Probleme engagiert anzugehen.“ Laut Aeikens hat der Landkreis die erforderlichen Konsequenzen gezogen.
20 Tochtergesellschaften
Selbst Zwangsgelder hätten nicht zu Haltungsbedingungen geführt, die den Vorschriften entsprechen. Dann müsse man eben, so der Minister, zu anderen Sanktionen greifen - notfalls auch zu einem Haltungsverbot. „Die Einhaltung des Tierschutzrechtes gilt für alle - ob große oder kleine Tierhalter.“ Straathof steht an der Spitze eines Firmengeflechts aus rund 20 Tochtergesellschaften in ganz Deutschland, darunter sechs großen Schweinehaltungsanlagen in Sachsen-Anhalt.
Für die agrarpolitische Sprecherin der Grünen im Magdeburger Landtag, Dorothea Frederking, bedeutet das Verbot „ein Befreiungsschlag für Mensch und Tier“. Damit gebe der Kreis ein Beispiel, das weit über die Region hinaus wirken werde. Aus ihrer Sicht sei dieser Schritt allerdings überfällig gewesen. Über mehrere Jahre hinweg habe Straathof den Tieren in seinen Anlagen erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer seiner Firmen stehe er in der Verantwortung.
Rückendeckung von Sachsen-Anhalts Bauernverband könne der Niederländer nicht erwarten, erklärte ein Sprecher. „Straathof gehört nicht zu uns.“ (mz)