Topf auf Herd vergessen Satzung regelt jetzt wieviel ein Feuerwehreinsatz in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper kostet:

Güsten - Wenn jemand aus Versehen einen Topf auf dem Herd stehen lässt, dieser daraufhin in Brand gerät und die Feuerwehr ausrücken muss, wer zahlt eigentlich dafür? Und wie viel kostet solch ein Einsatz? Und wie ist das, wenn eine Katze von den Kameraden der freiwilligen Feuerwehr vom Baum gerettet werden muss? Oder sie bei einem Verkehrsunfall helfen müssen, sofern kein Menschenleben in Gefahr ist?
Das ist seit Mai dieses Jahres in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in einer sogenannten Kostenersatzsatzung einheitlich für alle Mitgliedsgemeinden geregelt. Das betrifft ausschließlich die kostenpflichtigen Einsätze.
Bis dahin war die Abrechnung der Feuerwehreinsätze „auf Basis der vorhandenen Kostenersatzsatzungen der Mitgliedsgemeinden“ erfolgt, informierte der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung Gert Lehmann in der jüngsten Sitzung des Brandschutzausschusses.
Bis Mai 2019 regelte jeder Ort in der Verbandsgemeinde selbst die Kosten der Feuerwehreinsätze
Das heißt, in jeder Kommune war das zuvor separat geregelt. Doch wie viel nun konkret die Feuerwehreinsätze kosten, könne zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da die Satzung erst Ende September veröffentlicht wurde.
„Jetzt gibt es eine Rechtsgrundlage. Die eigentliche Arbeit geht erst jetzt los“, sagte Gert Lehmann. In die Kalkulation würden etwa die Anschaffungskosten, der Kraftstoffverbrauch, das Alter des Fahrzeugs oder die Zahl der Einsätze, bei denen es benötigt wird, berücksichtigt.
Ebenfalls festgeschrieben ist in der Satzung, wie viel der Einsatzleiter sowie eine Einsatzkraft kosten. Gert Lehmann schätzt ein, dass eine Auflistung der Kosten noch in diesem Jahr machbar wäre. (mz)