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Viele Fragen offen Viele Frag offen: Anmeldepflicht für Prostituierte sorgt für Kritik

01.06.2017, 08:39
Ein Leuchtreklamenschild in Form eines roten Herzens leuchtet an der Aussenfassade eines Bordells. (Symbolfoto)
Ein Leuchtreklamenschild in Form eines roten Herzens leuchtet an der Aussenfassade eines Bordells. (Symbolfoto) dpa

Magdeburg - Das geplante bundesweite Gesetz zum Schutz von Prostituierten wird aus Sicht der Aids-Hilfe Sachsen-Anhalt zahlreiche Betroffene in die Illegalität treiben. „Das Gesetz ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, sagte Landesgeschäftsführer Sven Warminsky vom dem internationalen Hurentag (2. Juni). Fälle von Zwangsprostitution ließen sich durch die neuen Regeln nicht verhindern. Wer die Sexarbeit als Beruf ansehe, werde dagegen kriminalisiert und diskriminiert.

Das Prostituiertenschutzgesetz sieht eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber und eine Anmelde- und gesundheitliche Beratungspflicht für Prostituierte vor. Zudem soll es eine Kondompflicht für Freier geben.

Aids-Hilfe Sachsen-Anhalt kritisiert Anmeldepflicht für Prostituierte

Warminsky kritisierte, die Anmeldepflicht verletze Grundrechte von Menschen, die freiwillig der Prostitution nachgingen - etwa die Berufsfreiheit oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das gebe es in keinem anderen Beruf in Deutschland. Sexarbeiter seien noch immer von Diskriminierung und Stigmatisierung betroffen. „Deshalb arbeiten viele in der Anonymität.“ Die Wahrung dieser Anonymität sei unabdingbar für den Zugang zu Beratung. Ansonsten würden Betroffene einfach abtauchen. „Und wie wollen Sie jemanden schützen, der abtaucht?“

Das Prostituiertenschutzgesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. In Sachsen-Anhalt fehlt allerdings noch das notwendige Ausführungsgesetz. „Wo sollen sich Sexarbeiter anmelden, wo gibt es die Pflichtberatung - sie wissen es nicht“, sagte Warminsky.

Laut Wirtschaftsministerium soll die Zuständigkeit für Ausführung und Kontrolle des Gesetzes auf die Kommunen übertragen werden. Bis zum 1. Juli sei das aber nicht zu schaffen, sagte ein Sprecher. Derzeit werde an einer Übergangslösung gearbeitet. Vorübergehend soll dann das Landesverwaltungsamt zuständig sein. (dpa)