Volksverhetzung Strafbefehl gegen Detlef Gürth - der CDU-Politiker hatte Afghanen als „Pack“ beschimpft
Nach dem tödlichen Messerangriff von Wolmirstedt beleidigte der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth afghanische Flüchtlinge. Die Justiz verhängt nun eine empfindliche Strafe.
Magdeburg/MZ -Der CDU-Politiker und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth hat vom Amtsgericht Aschersleben (Salzlandkreis) einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erhalten. Die Justiz ahndet damit Aussagen von Gürth nach der tödlichen Messerattacke von Wolmirstedt (Landkreis Börde). „Dieses Pack muss raus aus Deutschland“, schrieb der 62-Jährige im Juni im Kurznachrichtendienst X mit Blick auf afghanische Flüchtlinge.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle sagte der MZ am Donnerstag, das Amtsgericht Aschersleben habe für Gürth am 29. Oktober eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro festgesetzt, insgesamt also 18.000 Euro. „Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig“, sagte der Sprecher. „Herr Gürth hat nach Zustellung zwei Wochen Zeit, innerhalb der er Einspruch einlegen kann.“
Videobeitrag vom 17.6.2024:
In Wolmirstedt ist es zu einem dramatischen Messerangriff gekommen.(Kamera: Thomas Schulz, Schnitt/Sprecher: Christian Kadlubietz)„Wir füttern sie durch“
Gürth hatte in seinem Tweet den Tod des gewalttätigen Afghanen durch eine Polizeikugel begrüßt. „Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat“, schrieb er. Anschließend äußerte er sich ganz allgemein über diese Flüchtlingsgruppe. „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Die Aussagen lösten bundesweit Empörung aus. Gürth löschte den Tweet nach kurzer Zeit.
Der 62-Jährige ist das dienstälteste Mitglied des Landtags. Von 2011 bis 2015 war er Landtagspräsident und damit der protokollarisch höchstrangige Politiker in Sachsen-Anhalt.
Gürth will eine Verhandlung vor Gericht
Auch derzeit hat er herausgehobene parlamentarische Ämter. Als Vorsitzender des Finanzausschusses ist er maßgeblich an den derzeit laufenden Haushaltsberatungen beteiligt. Innerhalb der CDU-Fraktion ist er zudem Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Infrastruktur und Digitales.
Gürth kündigte auf Anfrage an, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und fristgerecht Widerspruch einzulegen. Damit kommt es automatisch zur Hauptverhandlung vor Gericht. Zu weiteren Details wollte sich der Politiker zunächst nicht äußern, sondern das weitere Verfahren abwarten.
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Volksverhetzung wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten geahndet. In bestimmten Fällen kann die Justiz die Haftstrafe in eine Geldstrafe umwandeln. Das passiert etwa, wenn der Betreffende nicht einschlägig vorbestraft ist und eine Haftstrafe „nicht unerlässlich“ ist.
200 Euro Tagessatz - entscheidend ist Gürths Einkommen
Von dieser Umwandlungsmöglichkeit hat die Staatsanwaltschaft Halle in ihrem Antrag auf Strafbefehl Gebrauch gemacht. Die Höhe des festgesetzten Tagessatzes – 200 Euro – richtet sich nach dem geschätzten Netto-Einkommen Gürths. Die Zahl zeigt, dass die Behörde dieses auf monatlich 6.000 Euro taxiert.
Mitte Juni hatte ein 27-jähriger Afghane in Wolmirstedt zunächst einen 23-jährigen Landsmann erstochen und anschließend drei Menschen auf einer privaten EM-Party mit einem Messer verletzt. Polizisten erschossen den Angreifer schließlich.
Mit seinem Tweet zu der Gewalttat verbreitete Gürth auch eine Falschnachricht: Eine vermeintliche Zeitungsschlagzeile mit der Aussage „Ein Fußball-Fan tot“ erweckte den Eindruck, ein Gast der EM-Party sei dem Angriff zum Opfer gefallen. Tatsächlich wurde ein aus Afghanistan stammender Bewohner eines Flüchtlingswohnheims erstochen.
Grünen-Fraktionschefin Lüddemann fordert den Rücktritt
Die falsche Schlagzeile war wie eine Online-Meldung der „Bild“-Zeitung gestaltet und wurde unter anderem von AfD-Politikern weiterverbreitet, bevor Gürth sie aufgriff. Ein Sprecher der Zeitung sagte der MZ damals, die Falschaussage sei niemals bei „Bild“ erschienen und die Manipulation eines echten Berichts.
Grünen-Landtagsfraktionschefin Cornelia Lüddemann forderte am Donnerstag, der Strafbefehl gegen Gürth müsse Konsequenzen haben. „Ein Politiker, dem wegen Volksverhetzung eine solch gravierende Strafe droht, kann kein Ausschussvorsitzender sein – er muss dieses Amt niederlegen“, sagte sie. Zudem sollte Gürth sein Mandat als Landtagsabgeordneter zurückgeben. Die CDU-Fraktion äußerte sich am Donnerstag nicht zu dem Fall.