Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Beamte müssen länger arbeiten und bekommen wieder Weihnachtsgeld
Magdeburg - Sachsen-Anhalts Beamte sollen nach dem Willen der Landesregierung wieder ein Weihnachtsgeld erhalten. Dieses soll künftig bei mindestens 400 Euro liegen, in den unteren Besoldungsstufen bei mindestens 600. Laut Finanzminister André Schröder (CDU) sind die geplanten Sonderzahlungen Teil eines Gesetzespakets, das eine Reihe von Veränderungen für die Beamten im Land bringen soll. Es wurde am Dienstag erstmals im Regierungskabinett besprochen und könnte im Herbst vom Landtag beschlossen werden.
Zusätzlich zwölf Millionen Euro jährlich für Beamten-Sonderleistungen
Die geplanten Sonderzahlungen schlagen laut Schröder mit zwölf Millionen Euro jährlich zu buche. Zudem ist geplant, die Altersgrenze für Beamte anzuheben werden. Statt bis zum 65. Lebensjahr sollen sie künftig bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Die Anhebung solle stufenweise über zwölf Jahre erfolgen, so Schröder. „Damit sind wir eines der letzten Bundesländer, das diese Regelung einführt“, so Schröder.
Der Minister versendete auch Signale, dass er weitere Reformen bis zum Herbst für denkbar hält. Im Raum steht ein Vorschlag, den Rektoren kleinerer Grundschulen künftig etwas mehr Geld zu zahlen und so Anreize für Stellen-Bewerbungen zu schaffen. 2016 waren etwa 50 der rund 460 Grundschulleiterstellen unbesetzt - etwa jede Neunte.
Konkret sprach Schröder am Dienstag von einem Vorschlag, die betreffenden Rektoren von Besoldungsgruppe A 12 auf A 13 hochzustufen. Das wäre ein Unterschied von rund 500 Euro.
Kritik an Weihnachtsgeld-Plänen in der Landespolitik
„Zur Zeit sind die Gelder noch nicht im Haushalt abgesichert“, so Schröder, „aber ich bin offen, bei entsprechenden Vorschlägen noch Vorkehrungen zu treffen.“ Er erkenne an, dass es derzeit im Bereich der Grundschulen durchaus „Motivationshemmnisse“ gebe.
Die Weihnachtsgeld-Pläne, die nun Gestalt annehmen, hatten schon vor Monaten für Ärger in der Landespolitik gesorgt. Die Linken-Fraktion hatte der CDU vorgeworfen, ihrem „Wahlversprechen“ nicht sofort Taten folgen zu lassen. Die Zahlungen hätten schon 2016 durchgesetzt werden können, so die Kritik. (mz)