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Einzelflug nach Niger für Straftäter Kommentar zur Abschiebung per Privatflug für 120.450 Euro: Zwänge der Sicherheitspolitik

Einzel-Abschiebeflüge für Straftäter dürfen nicht die Regel sein – manchmal sind sie aber nötig, kommentiert MZ-Redakteur Jan Schumann.

Von Jan Schumann 31.05.2024, 17:59
MZ-Redakteur Jan Schumann kommentiert die Abschiebung per Privatflug für 120.450 Euro aus Sachsen-Anhalt.
MZ-Redakteur Jan Schumann kommentiert die Abschiebung per Privatflug für 120.450 Euro aus Sachsen-Anhalt. (Foto: MZ/Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Es ist leicht, sich über dieses Preisschild aufzuregen. Ein verurteilter Straftäter wird aus Sachsen-Anhalt nach Recht und Gesetz abgeschoben – und weil er einen Mini-Charterflug bekommt, zahlt der Steuerzahler am Ende 120.450 Euro.

Das ist viel Geld, auch in anderen Bundesländern sind in den vergangenen Jahren solche Rechnungen ausgestellt worden. Der Normalfall darf das nicht sein. Ein Skandal sind diese Abschiebungen trotzdem nicht.

Gefährliche Gewalttäter können kaum im Linienflieger abgeschoben werden

Denn es handelt sich im Fall des ausgewiesenen Mannes aus Niger nicht bloß um einen abgelehnten Asylbewerber: Er galt den Sicherheitsbehörden als überaus gefährlich, deshalb saß er jahrelang im Gefängnis. Für Polizisten, Richter und andere Experten ist klar: Solche Leute können nicht mit dem Linienflug abgeschoben werden. Sie sind ein Risiko in jeder Maschine, auf dem Weg nach Niger kann viel schief gehen.

Lesen Sie auch: Sachsen-Anhalt steigerte Abschiebungen im Jahr 2023 um mehr als 50 Prozent

Auch wenn die Öffentlichkeit es selten mitbekommt: Auch terrorverdächtige Gefährder und andere Gewalttäter werden in abgewogenen Einzelfällen in aufwendigen und kostenintensiven Mini-Charterflügen außer Landes gebracht.

Sonderflüge dienen in doppelter Hinsicht dem Schutz der Bevölkerung

Es ist fraglich, ob sich dieser Modus überhaupt je ändern kann und sollte. Denn letztlich dienen diese Sonderflüge in doppelter Hinsicht dem Schutz der Bevölkerung – zum einem gegenüber anderen Passagieren im Luftraum, zum anderen innerhalb Deutschlands, das die ausreisepflichtigen Straftäter dank der Flüge los wird. Denn man darf nicht vergessen: Der dauerhafte Aufenthalt gutbewachter Krimineller und Gefährder innerhalb Deutschlands kostet den Staat ebenfalls Geld.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Der Fall zeigt aber auch, welche Probleme Deutschland mit scheiternden Rückführungen abgelehnter Asylbewerber hat. Nach wie vor kooperieren viele Staaten nicht bei der Wiederaufnahme ihrer Landsleute. Daran muss das Auswärtige Amt dringend arbeiten. Nur so kann letztlich geltendes Recht in Deutschland durchgesetzt werden.