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Wird Phänomenbereich gestrichen? Innenministerin hinterfragt Verfassungsschutz-Kategorie „Delegitimierung des Staates“

2021 führte der Verfassungsschutz die neue Beobachtungskategorie „Delegitimierung des Staates“ ein. Der Grund waren die radikalen Corona-Proteste, die in keine Schublade passten. Doch mittlerweile ist die Szene stark geschrumpft - ist die Kategorie noch nötig?

Von Jan Schumann 14.03.2025, 18:00
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hinterfragt die Verfassungsschutz-Kategorie "Delegitimierung des Staates".
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hinterfragt die Verfassungsschutz-Kategorie "Delegitimierung des Staates". (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Magdeburg/MZ - Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang hat eine Überprüfung der Beobachtungskategorien für den Verfassungsschutz vorgeschlagen. Konkret hinterfragt die CDU-Politikerin den Zweck des erst 2021 geschaffenen Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. In dieser Kategorie beobachten deutsche Verfassungsschutzbehörden seit dem Aufkommen der Corona-Proteste solche Extremisten, die sich nicht in klassische Kategorien wie Rechts- und Linksextremismus einordnen lassen.