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Urteil in Leipzig gefallen Dessauer siegt vor Gericht: In der DDR Zwangsadoptierte haben Anrecht auf Entschädigung

Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechte von Menschen gestärkt, die zu DDR-Zeiten zwangsadoptiert wurden. Der Anspruch auf Entschädigung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Von Max Hunger Aktualisiert: 20.10.2023, 15:07
Die Aufklärung des SED-Unrechts hält an. Bis heute streiten etwa Zwangsadoptierte um Entschädigungen.
Die Aufklärung des SED-Unrechts hält an. Bis heute streiten etwa Zwangsadoptierte um Entschädigungen. (Foto: imago/IPON)

Leipzig/MZ - Wer in der DDR aufgrund politischer Motive zwangsadoptiert wurde, hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun in einem Grundsatzurteil festgehalten. „Der Senat hat erstmals entschieden, dass eine Zwangsadoption zu einer rechtlichen Rehabilitierung führen kann“, sagte Gerichtssprecher Carsten Tegethoff der MZ.