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Kommentar zum Rundfunkbeitrag Der Druck auf die Anstalten steigt

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz zeigt sich deutlich wie nie: Die Länder verlieren die Geduld mit ARD und ZDF. Die Mehrheiten sind gekippt.

Von Hagen Eichler 12.12.2024, 18:00
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - An diese Ministerpräsidentenkonferenz werden sich die Chefs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch lange erinnern: Die Runde hat eine Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlicht abgelehnt – und das nach außen hin einmütig.

Noch 2020 war es allein Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), der sich einem höheren Beitrag entgegenstellte. An diesem Donnerstag nun erklärte sein rheinland-pfälzischer Kollege Alexander Schweitzer (SPD) im Namen der Mehrheit, dass die Anstalten in den nächsten zwei Jahren mit mehr Geld nicht rechnen dürften. Hier hat sich etwas verschoben.

Die Entscheidung setzt das System zusätzlich unter Stress

Bei den Regierungschefs hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Strukturreformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk unumgänglich sind, um dessen Akzeptanz zu erhalten. Der bereits im Oktober vereinbarte Reformstaatsvertrag trägt dazu bei. Weniger Geld für Sportrechte, weniger Spartenkanäle, weniger Geld für Orchester und Chöre: All das wird wirken, zumindest langfristig.

Die verweigerte Erhöhung setzt das System noch zusätzlich unter Stress. Die bislang übliche Planungssicherheit durch eine vierjährige Beitragsperiode ist weg. Schon 2026 soll die KEF ein weiteres Mal den Bedarf berechnen und einen neuen Vorschlag vorlegen. Zusätzlich bekommen die Anstalten durch das neue System einen Anreiz, ihre Ausgaben im Rahmen zu halten. Denn: Fällt das Beitragsplus niedrig aus, winkt eine schnelle, automatische Bewilligung ohne Abstimmung in sämtlichen Landtagen. Das kann disziplinierend wirken.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Ein Risiko bleibt für die Regierungschefs: Sollte das Bundesverfassungsgericht die abgesagte Erhöhung als verfassungswidrig einstufen, stehen allesamt blamiert da. Ein direkter Erfolg scheint aber vorerst wichtiger zu sein: Im anstehenden Bundestagswahlkampf wird der Rundfunkbeitrag jedenfalls kein Aufregerthema.