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Kommentar zur BGH-Entscheidung im Fall Lina E. Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben

Warum das Urteil des Bundesgerichtshofes im Fall Lina E. ein Sieg für den Rechtsstaat ist.

Von Alexander Schierholz 19.03.2025, 17:00
Es ist richtig, hart gegen diejenigen vorzugehen, die meinen, das Recht in die eigenen Hände nehmen zu dürfen, meint unser Kommentator.
Es ist richtig, hart gegen diejenigen vorzugehen, die meinen, das Recht in die eigenen Hände nehmen zu dürfen, meint unser Kommentator. (Foto: MZ / Stedtler)

Halle/MZ - Das mit der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes endgültig beendete Verfahren gegen die Linksextremistin Lina E. ist eines, das seinesgleichen sucht. Lange nicht mehr ist der Staat so massiv gegen die linksradikale Szene vorgegangen wie in diesem Fall. Die Bundesanwaltschaft ließ die Hauptverdächtige medienwirksam im Hubschrauber aus der Untersuchungshaft zur Vernehmung einfliegen. Es waren Bilder, wie man sie bis dato von rechtsextremen oder islamistischen Terrorverdächtigen kannte.

Die Anklage packte damit das ganz große Besteck aus, um dann später im Revisionsverfahren von ihrer These der Anführerschaft von Lina E. wieder abzurücken – offenbar in der Erkenntnis, dass diese nicht haltbar ist. Hier ist die Behörde übers Ziel hinaus geschossen. Das ändert aber nichts daran, dass es richtig ist, hart vorzugehen gegen diejenigen, die meinen, das Recht in die eigenen Hände nehmen zu dürfen – egal an welchen Rändern des politischen Spektrums sie sich bewegen. Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben, es ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Systems.

Mit seiner Bestätigung des Urteils gegen Lina E. hat der Bundesgerichtshof nicht nur dieses Prinzip bekräftigt, er hat auch der Vorinstanz bescheinigt, sauber gearbeitet zu haben. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist damit auch ein Sieg für den Rechtsstaat.