Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Gegen diese Beschränkungen wurde am meisten verstoßen

Halle (Saale) - Wer sich in Sachsen-Anhalt derzeit privat in Gruppen trifft oder seine Gaststätte öffnet, für den kann es teuer werden. Das Land hatte in der vergangenen Woche einen neuen Bußgeldkatalog verabschiedet, der helfen soll, die Corona-Verordnungen durchzusetzen.
Am ersten Wochenende nahm die Polizei im Land mehr als 3.000 Kontrollen vor und ermittelte 118 Verstöße, teilte das Innenministerium auf MZ-Anfrage am Montag mit. Die meisten Verstöße mit 55 Fällen gab es am Samstag und Sonntag gegen vorübergehende Kontaktbeschränkungen. Dazu gehören das Feiern, Grillen oder Picknicken im Öffentlichen Raum. Jedem Beteiligten drohen 250 Euro Bußgeld.
17 Verstöße gegen das Verbot von Reisen aus touristischem Anlass
46 Verstöße wurden gegen den Paraphen 1 registriert, darunter fallen die Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen. Laut Innenministerium handelt es sich dabei um Straftaten, die Strafanzeigen zur Folge haben.
17 Verstöße gab es gegen das Verbot von Reisen aus touristischem Anlass. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Personen aus anderen Bundesländern, die nach Sachsen-Anhalt eingereist sind. Hier werden laut Katalog Bußgelder von 400 Euro fällig.
„Ziel aller Beschränkungen ist es, durch Abstand zwischen den Menschen weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Damit das durchgesetzt werden kann, sind Bußgelder und Strafen ergänzend geregelt“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) zuletzt. Den Weg dazu hatte der Bund in der vergangenen Woche mit einer Änderung im Infektionsschutzgesetz eröffnet.
Es gibt in der Auslegung der Regeln jedoch große Unsicherheiten. Die MZ erreichen immer wieder Leser-Anfragen, ob Familienangehörige aus anderen Bundesländern einreisen dürfen? Die Antwort einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums fällt eindeutig aus: Ja. Eltern dürfen ihre Kinder besuchen und umgekehrt. Größere Familienzusammenkünfte sollen aber vermieden werden. „Zu Ostern soll es keine größeren Familienfeiern geben, bei denen alle Enkelkinder die Großeltern besuchen“, so die Sprecherin.
Auch Lebenspartner aus anderen Bundesländern dürfen nach Sachsen-Anhalt einreisen. Dazu bedarf es keiner eingetragenen Partnerschaft. „Die Personen müssen nur glaubhaft machen können, dass es sich um eine Partnerschaft handelt“, heißt es im Gesundheitsministerium, das den Bußgeldkatalog ausgearbeitet hatte. Vor Ostern will das Ministerium dazu noch einmal leicht verständlich die Regeln im Überblick erklären. (mz)