Zu viele Corona-Fälle Corona in Sachsen-Anhalt: Schulen setzen auf Fernunterricht

Magdeburg - Nach der Änderung der Corona-Regeln haben die ersten Schulen in Sachsen-Anhalt den täglichen Unterricht im Regelbetrieb aufgegeben. Mindestens drei Einrichtungen wechselten am Montag komplett in den Distanzunterricht von zu Hause aus, wie ein Sprecher des Bildungsministeriums sagte.
Zuvor war für einen Großteil der dortigen Lehrerkollegien häusliche Quarantäne angeordnet worden. Wie viele Schulen insgesamt vom täglichen Unterricht auf eingeschränkten Betrieb wechselten, konnte das Ministerium zunächst nicht sagen. Eine Übersicht soll Ende der Woche vorliegen.
Strengere Corona-Regeln für Schulen im Land
Seit Montag gelten für die Schulen strengere Corona-Regeln. So müssen alle, die sich auf dem Gelände bewegen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Eine Ausnahme ist der eigentliche Unterricht. Bisher konnten die Schulen selbst entscheiden, ob und wo sie eine Maskenpflicht anordnen.
Zudem ordnete das Land an, dass der seit Schuljahresbeginn aufrecht erhaltene tägliche Unterricht nicht mehr uneingeschränkt gelten soll. Dort, wo mindestens ein Viertel der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrkräfte wegen Corona-Verdachts in Quarantäne geschickt wurde, werde der tägliche Unterricht aufgegeben.
Grundschulen bleiben bei Präsenzunterricht
Weiterführende Schulen wechseln in diesem Fall ins Wechselmodell, bei dem die Klassen in Gruppen geteilt werden und abwechselnd zuhause mit Aufgaben und in der Schule lernen. In betroffenen Grundschulen bleibt der tägliche Präsenzunterricht bestehen. Allerdings lernen die Kinder nur noch mit einem fest zugeteilten Lehrer.
Schulen und Kitas trotz Teil-Lockdown offen
Zuletzt verdreifachte sich die Zahl der Schüler, die als Corona-Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne bleiben mussten, binnen einer Woche auf knapp 2.800. Trotz des für November angeordneten Teil-Lockdowns sollen Schulen und Kitas offen bleiben.
Nach einer Bund-Länder-Vereinbarung gelten bis Ende des Monats Kontaktbeschränkungen. Touristische Übernachtungen sind verboten und der Betrieb in Gaststätten, dem Freizeit- und Kulturbereich ruht. (dpa)