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Spuk mit Sicherheitsabstand Corona: Halloween in Sachsen-Anhalt - Was ist erlaubt und was nicht

Von Max Hunger und Bärbel Böttcher 26.10.2020, 19:47
Geschnitzte Kürbisse leuchten für die Feierlichkeiten an Halloween. In Corona-Zeiten gibt es einige Einschränkungen bei Thema Halloween
Geschnitzte Kürbisse leuchten für die Feierlichkeiten an Halloween. In Corona-Zeiten gibt es einige Einschränkungen bei Thema Halloween TASR

Halle (Saale) - Willkommen in der fantastischen Gruselwelt des Bergzoos Halle, in der zu Halloween Hexen und Geister ihr Unwesen treiben? Das war im vergangenen Jahr.

2020, in Pandemie-Zeiten, hat der hallesche Zoo, so wie viele Veranstalter im ganzen Land, den Halloween-Spuk schon vor längerer Zeit abgesagt. „Wir bedauern das sehr“, sagt Zoo-Sprecher Tom Bernheim.

„Halloween im Zoo war für die Besucher hochattraktiv.“ Aber aus der eigenen Verantwortung heraus habe man sich schweren Herzens zur Absage entschlossen. Denn bei derartigen Veranstaltungen komme es doch zu Menschenansammlungen. Das solle vermieden werden.

Höchstens zehn Geister zu Halloween

Letzteres gilt übrigens auch für die kleinen Geister, die planen, am Sonnabend von Haus zu Haus zu ziehen und mit der Drohung „Süßes, sonst gibt es Saures“ Schokoriegel, Bonbons und andere Leckereien zu erbetteln.

Verboten ist das nicht. Aber es sollte in diesem Jahr überlegt werden, ob es besonders verantwortungsvoll ist.

Das Sozialministerium Sachsen-Anhalts weist aus diesem Anlass zudem noch einmal auf die Empfehlung hin, dass sich möglichst nicht mehr als zehn Personen versammeln sollten.

Halloween: Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen

Außerdem heißt es: „Auch wenn das traditionelle Sammeln von Süßigkeiten zu Halloween an der frischen Luft stattfindet und mit zeitlich überschaubaren Kontakten an den Haustüren einhergeht, ist eine besondere Sensibilität bei der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln anzuraten.“ Neben einer intensiveren Händehygiene werde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, um eine Tröpfcheninfektion an den Haustüren zu vermeiden, heißt es weiter.

Bei privaten Halloween-Partys gilt derzeit allgemein, dass es bei weniger als 50 Teilnehmern keiner fachkundigen Organisation bedarf. Das bedeutet, es muss keine gesonderte Anwesenheitsliste geführt werden, „da der Zweck, die Kontakte nachverfolgen zu können, durch die persönliche Kenntnis gesichert ist“, heißt es aus dem Ministerium.

Regionale Verordnungen

Allerdings gibt es in verschiedenen Regionen des Landes Allgemeinverfügungen, die es auch am Halloween-Tag zu beachten gilt. Beispielsweise dürfen sich in der Stadt Halle - ein Corona-Risikogebiet - zu privaten Feiern derzeit maximal 15 Personen versammeln. (mz)