Wahl-Knigge Wahl-Knigge: Was Sie als Wähler dürfen und was nicht

Schkopau - Zwei Kreuze machen, Wahlzettel in die Urne stecken, fertig. So einfach kann das Wählen am Sonntag laufen. Dabei stecken hinter der Organisation der Bundestagswahl allerhand Paragrafen und Vorschriften, die viele Details regeln. Der Gemeindewahlleiter Schkopaus, Wolfgang Schmidt, erklärt, worauf Wähler achten müssen, was geht und was vom Wahlvorstand gar nicht gern gesehen wird.
90-60-2
Ob nun Grundgesetz, die Wahlordnung oder das Wahlprüfungsgesetz - mehrere Dutzend Paragrafen regeln, wie die Wahl am Sonntag zu laufen hat. Allein bei der Urne wird genauer auf die exakten Maße geschaut als bei einem Supermodel: Der Einwurfschlitz darf demnach nicht breiter als zwei Zentimeter sein, sagt Wolfgang Schmidt. Die Höhe ist mit 90 Zentimetern festgelegt. Und der Urneninhalt wird lange aufbewahrt: Frühestens 60 Tage vor der Wahl durften die Kommunen die Alt-Stimmzettel von 2013 vernichten.
Modisch, modisch
Auch wenn Wählen ein echtes Privileg ist: „Einen festen Dresscode gibt es nicht“, sagt der Gemeindewahlleiter. Solange niemand nackig komme, sei es egal, ob er Jeans, High Heels oder Frack trage. Tabu ist jedoch alles mit Parteiaufdruck, um eine Wahlbeeinflussung anderer zu verhindern. CDU-Regenschirm, AfD-Shirt oder Grünen-Ansteckbutton haben im Wahllokal - und übrigens auch unmittelbar davor - nichts zu suchen. Theoretisch gilt dies auch für Partei-Tattoos.
Beim Wählen wählen
Ein Smartphone hat heute jeder. Damit kann man nicht nur telefonieren. In der Theorie ist wählen beim Wählen auch kein Problem. „Da wir ja aber nicht wissen, ob die Benutzer auch Fotos damit machen, ist die Benutzung von Smartphones in den Wahllokalen generell nicht erlaubt“, stellt Schmidt klar.
Wer also auf ein Selfie beim Kreuzchenmachen gehofft hat oder die Arbeit des Wahlvorstands einfach mal filmen wollte, der wird am Sonntag wohl leider enttäuscht. Übrigens hat der Bund im Frühjahr extra die Wahlordnung neu formuliert. Laut neuem Absatz können Wähler zurückgewiesen werden, die beim Ankreuzen in der Kabine fotografiert oder gefilmt haben.
Smiley, Kreise & Co.
Apropos Kreuzchen: In der Wahlkabine ist nicht genau vorgeschrieben, wie man seine Wahlentscheidung verdeutlicht. Wer konservativ ist, wird auf das klassische Kreuz nicht verzichten wollen. „Man kann aber auch die Felder einkreisen oder ausmalen“, sagt Schmidt. Wichtig bei aller künstlerischen Freiheit sei jedoch: Der Wählerwille muss beim Auszählen am Abend eindeutig erkennbar sein. Definitiv verboten ist allerdings jeder schriftliche Zusatz auf dem Wahlzettel, sagt Schmidt. Beschimpfungen, also, Liebeserklärungen an Parteien und Direktkandidaten oder Zeichnungen machen den Wahlzettel demnach ganz oder teilweise ungültig.
Nur keine Eile
Wer sich nicht sofort entscheiden kann, wie er seinen Wählerwunsch am besten mitteilt oder wem er denn nun seine Stimme schenken will, der darf ruhig ein wenig nachdenken. „Es ist kein Zeitlimit vorgeschrieben“, sagt Schmidt. „Natürlich wird der Wahlvorstand irgendwann nach dem Rechten sehen, wenn es gar nicht vorwärts geht, schon allein, weil die Kabine ja für andere Wähler blockiert wird.“
Zur Not mit Lippenstift
In jeder Wahlkabine sollte zwar ein Stift für die Abstimmung bereit liegen. Der Wähler darf aber auch gern seinen Lieblings- oder Glückskugelschreiber mitbringen, sagt Wolfgang Schmidt. Nur Bleistifte seien nicht erlaubt, weil die Kreuze wegradiert werden könnten. Wer es besonders extravagant mag, könnte theoretisch also sogar mit Lippenstift oder Kajal die Kreuze setzen.
Zweite Wahl
Wer am Sonntagmorgen noch müde ist und seine Kreuze aus Versehen an der falschen Stelle setzt, der darf auf Nachsicht hoffen. Laut Wahlordnung ist ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, wenn sich Wähler verschrieben haben. Das gilt auch, wenn man den Coffee-to-go auskippt und den Zettel unbrauchbar macht. Wichtig: Der alte Stimmzettel muss im Beisein des Wahlvorstands vernichtet werden. (mz)