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Untreue-Urteil Untreue-Urteil: Ex-Bürgermeister von Landsberg Heinrich muss 66.944,31 Euro zahlen

07.08.2019, 12:23
Olaf Heinrich im Gerichtssaal
Olaf Heinrich im Gerichtssaal Lutz Winkler

Halle (Saale)/Magdeburg - Nun ist es endgültig: Der frühere Landsberger Bürgermeister, Olaf Heinrich, muss wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen knapp 67.000 Euro zahlen. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Halle Recht gegeben, dass der ehemalige Bürgermeister der Stadt Landsberg zu einem Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen in Höhe von insgesamt 66.944,31 Euro leisten muss. Damit sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Halle rechtskräftig. 

Ex-Bürgermeister von Landsberg muss Schadensersatz zahlen 

Hintergrund: Heinrich war im August 2018 vom Amtsgericht Halle wegen Untreue im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. So habe er die Auszahlung von rechtlich unzulässigen Erfolgsprämien an Mitarbeiter auf der Grundlage von Zielvereinbarungen sowie die Minderung von Kaufpreisen für mehrere veräußerte Grundstücke zugelassen, indem bei der Vorbereitung des Beschlusses des Gemeinderates von den für die Flurstücke geltenden Bodenrichtwerten abgewichen wurde.

Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte die Heranziehung des Bürgermeisters zum Schadensersatz und bezieht sich dabei auf den § 48 Satz 1 BeamtStG als Rechtsgrundlage. Auch das Landgericht sah den Vorwurf der Untreue als gegeben an. Der frühere Landsberger Bürgermeister Olaf Heinrich hatte aufgrund der Entscheidung Berufung am Oberlandesgericht angekündigt. Doch auch dieses gab ihm kein Recht und unterstützte das Urteil des Verwaltungsgericht Halle. (mz)