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Stau auf der Autobahn Stau auf der Autobahn: Was ist Autofahrern während der Warterei eigentlich erlaubt?

Von Michael Bertram 20.07.2017, 07:25
Spazierengehen im Stau
Spazierengehen im Stau Silvio Kison

Merseburg/querfurt - Die Komödie „Superstau“ trieb es Anfang der 90er auf die Spitze, was auch am kommenden Wochenende wieder Tausenden Autofahrern auf den Autobahnen in der Region droht. Wegen der Reisewelle und Baustellen, so auch auf der A 9 und A 38, drohen Engpässe. Kommen noch Unfälle dazu, dreht sich womöglich für Stunden kein Rad mehr.

Während im Spielfilm dreiste Autofahrer über den Standstreifen zur nächsten Ausfahrt brettern, Wohnmobilbesitzer den Campingtisch auspacken und sich andere wiederum mit einem Schäferstündchen die Zeit vertreiben, stellt sich die Frage, was Autofahrern im echten Leben eigentlich erlaubt ist und welche Aktionen überhaupt nicht gehen, selbst wenn sich auf der Autobahn vorerst kein Rad mehr dreht.

Auf dem Standstreifen fahren, ist verboten

Erst zu Wochenbeginn hatte es mal wieder ein Motorradfahrer auf der Autobahn 9 probiert: Um einen Stau zu umfahren, überholte er die Blechlawine auf dem Standstreifen. Dabei wurde er allerdings von der Polizei erwischt - und zur Kasse gebeten. Denn auch, wenn man es eilig hat: Auf dem Standstreifen fahren, ist verboten. „Es droht je nach Gefährdung ein Bußgeld von bis zu 90 Euro sowie grundsätzlich ein Punkt“, erklärt Carola Baust von der Autobahnpolizei.

Zudem dürfen sich Motorradfahrer im Stau auf Autobahnen auch nicht zwischen den anderen Fahrzeugen hindurchschlängeln. Werden sie erwischt, werden bis zu 120 Euro fällig. „Links überholen ist Motorradfahrern zwar erlaubt, in den meisten Fällen bleibt ihnen jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten“, sagt Baust.

Telefonieren bleibt auch im Stau untersagt

Auch wenn das Auto nicht rollt, bleibt das Telefonieren untersagt. „Sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist, ist auch im Stau das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung strikt untersagt und wird mit 60 Euro und einem Punkt geahndet“, erläutert die Polizeisprecherin.

Wenn das Telefonieren schon verboten ist, wie wäre es denn mit einem Spaziergang, um sich die Beine zu vertreten? Auch davon ist jedoch abzuraten, denn grundsätzlich ist das Betreten der Autobahn verboten. „Nur mit Vorsicht ist das Betreten des Standstreifens nach einer Pannensituation oder einem Unfall zur Absicherung des Fahrzeuges mit einem Warndreieck gestattet“, sagt Baust. Auf wen das nicht zutrifft und trotzdem auf der Piste erwischt wird, dem droht ein Verwarngeld von 10 Euro.

Keine Pinkelpausen oder Windelwechsel im Stau

Ganz hart sein müssen jene mit einer schwachen Blase. Denn da sowohl das Betreten der Fahrbahn als auch das Benutzen des Standstreifens abgesehen von Unfällen untersagt ist, haben Pinkelpausen oder Windelwechsel auf der Autobahn nichts zu suchen. „Abgesehen von einer plötzlichen Fahruntüchtigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme darf der Pannenstreifen auch nicht zur Verrichtung der Notdurft genutzt werden“, erklärt die Polizeisprecherin.

Wer es trotzdem tut, der schadet im Zweifel der Urlaubskasse: 30 bis 35 Euro werden fällig. Natürlich verboten ist auch das Wenden auf der Autobahn, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Je nachdem, ob auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen gedreht wird und dabei Dritte gefährdet werden, drohen bis zu 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Rollt die Kolonne darf auch rechts überholt werden

Und wenn der Verkehr noch ein bisschen rollt? Ist es dann wenigstens erlaubt, ausnahmsweise rechts zu überholen? In diesem Punkt zeigt sich die Straßenverkehrsordnung gütig: Rollt die Kolonne in der linken Spur mit maximal Tempo 60 darf auch rechts überholt werden, aber nicht schneller als mit 80 km/h.

Allerdings, so räumt Carola Baust dann doch noch ein, sehe nicht jeder Polizeibeamte alles so verkniffen. „Es kommt immer auf die Situation darauf an, wie viel Fingerspitzengefühl die Kollegen vor Ort zeigen“, sagt sie. Im Übrigen hat die Autobahnpolizei angesichts der drohenden Staus auch noch einige Tipps parat, um die Warterei besser zu überstehen.

Abgesehen davon, dass für besagte Pinkelpausen am besten rechtzeitig Rastplätze angefahren werden sollten, rät die Polizei dazu, genügend Getränke und auch benötigte Medikamente mitzuführen. Auch ein voller Tank kann nicht schaden - zum einen bleibt man nicht liegen. Zum anderen verschafft bei laufendem Motor die Klimaanlage, sofern vorhanden, wenigstens etwas Kühlung im Fahrzeug. (mz)

Darf man bei Stau auf der Autobahn spazieren gehen?
Darf man bei Stau auf der Autobahn spazieren gehen?
Silvio Kison