Sicherheit Sicherheit: Grillen im Park - was ist erlaubt?

Merseburg/Schkopau - Bei dem derzeit sommerlichen Wetter wird vielerorts auch auf öffentlichen Plätzen gegrillt. Ob nun im Park, am See oder im Wald - nicht überall wird das Brutzeln von Steaks, Würstchen und Gemüse allerdings geduldet. Es gibt kein Gesetz, das öffentliches Grillen zweifelsfrei regelt, zuständig ist jede Kommune für sich. Die MZ hat sich einmal in den Rathäusern und Behörden umgehört, wie die Sache im Saalekreis gehandhabt wird.
Vor allem die Hinterlassenschaften von Grillpartys sind es, die der Gemeinde Schkopau während der Freiluft-Saison regelmäßig Ärger bereiten. Kerngebiet ist dabei die Natur rund um die beiden Tagebauseen in Raßnitz und Wallendorf. „Wir stoßen bei Kontrollen in diesen Bereichen immer wieder auf Müllberge“, klagt Schkopaus Bürgermeister Andrej Haufe (CDU), sieht sich im Kampf dagegen aber auch etwas machtlos.
Ausgewiesene Grillplätze
Das Gebiet ist groß, zur rechten Zeit am richtigen Ort zu sein, um die Übeltäter auf frischer Tat zu erwischen, ist schwierig. Haufe hofft darauf, dass sich die Grillpartys durch die Freigabe der Seen durch eine Allgemeinverfügung und die Umsetzung eines Masterplans, den die Kommune für die Nutzung der Naherholungsgebiete entwickelt hat, steuern lassen. „Es wird dann sicher ausgewiesene Flächen dafür geben“, erklärt der Bürgermeister.
Denn was zu beachten ist: Es ist nicht nur der Müll, der problematisch ist, sondern auch die Hitze der Kohle, die Brände auslösen könnte, wenn in den Sommermonaten zum Beispiel auf einer trockenen Wiese gegrillt wird. „Ganz Schlaue sind ja auch schon auf die Idee gekommen, Einmalgrills auf Tische oder Bänke zu stellen“, erzählt Andrej Haufe. Dabei wurden die Holzmöbel erheblich beschädigt. Und ist der Täter nicht zu ermitteln, bleibt die Kommune auf den Kosten sitzen.
So gravierende Probleme sind derweil in Merseburg unbekannt. „Das Thema öffentliches Grillen hat uns bislang relativ wenig tangiert“, erklärt Ordnungsamtsleiter Folkmar Bothe. Sicher werde hin und wieder ein Grill in der Öffentlichkeit in Parks oder am Saaleufer aufgebaut. Was erlaubt ist und was nicht, das ist in der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung erklärt.
Wer etwa im Stadtpark oder im Bereich der Papiermühle den Grill anschmeißt, der dürfte Ärger mit den Ordnungshütern wegen unerlaubten öffentlichen Feuers bekommen. Denn Merseburg verfügt seit Jahren bereits über einen ausgewiesenen Grillplatz, der sich ebenso idyllisch im Südpark befindet, wie Gerd Heimbach vom Grünflächenamt bestätigt. Der Platz, der speziell gesichert ist, werde unregelmäßig genutzt. Wer dort grillen möchte, muss dies vorher bei der Behörde anmelden und dann auch wieder für Ordnung sorgen. „Im Jahr gibt es diesbezüglich aber meist nur drei bis vier Anfragen“, erzählt Heimbach.
Besondere Vorsicht gilt im Ziegelrodaer Forst
Besonders aufpassen müssen Grillfans im Ziegelrodaer Forst. Grundsätzlich ist offenes Feuer im Wald nämlich verboten. Das gilt es vor allem jetzt, da die Waldbrandgefahrenstufe 2 ausgerufen wurde, zu beachten. „Grundsätzlich verfügen aber auch wir über speziell dafür hergerichtete Plätze, an denen ohne Bedenken gegrillt werden kann“, betont Jürgen Hartung vom Betreuungsforstamt in Naumburg. Natürlich sollte jedoch auch im Forst nach Ende der Grillparty wieder aufgeräumt werden. (mz)
