Raubgräber aus Querfurt aufgeflogen Raubgräber aus Querfurt aufgeflogen: So schnell wird die private Schatzsuche strafbar

Querfurt/Halle (Saale) - Ausgestattet mit Metalldetektor und Schaufel, ziehen sie über Äcker und durch Wälder auf der Suche nach wertvollen Zeugnissen der Geschichte - und mit der Hoffnung auf das große Geld: Raubgräber.
Erst jüngst war Polizei und Landesamt für Archäologie und Denkmalschutz in Halle ein spektakulärer Schlag gegen einen solchen privaten Schatzjäger aus Querfurt gelungen. Er wollte im südlichen Saalekreis Funde beim Internet-Auktionshaus Ebay zu Geld machen, darunter eine rund 3.100 Jahre alte Bronzetasse.
Was bei der Suche erlaubt ist und was nicht, erklärt Susanne Friederich, die Abteilungsleiterin Bodendenkmalpflege im Landesamt.
Sind Raubgräber ein größer werdendes Problem für die Archäologen?
„Ich würde nicht sagen, dass wir auf einen Höhepunkt zusteuern“, stellt Susanne Friederich klar. Zuletzt habe das Thema nur verstärkt im Fokus der Medien gestanden. „Aber natürlich ist es so, dass Technik wie Metalldetektoren heute erschwinglicher ist als früher“, sagt sie. Das verhelfe wohl auch der heimlichen Schatzjagd zu größerer Beliebtheit.
Darf ich denn einfach mit einem Metalldetektor den Boden absuchen?
Weder der Besitz noch der Einsatz eines Metalldetektors ist gesetzlich verboten. Es kommt jedoch darauf an, was man mit einem solchen Gerät genau beabsichtigt, erklärt Susanne Friederich. „Wenn Sie damit nur einen verlorenen Schlüssel wieder aufspüren wollen, dann stellt das kein Problem dar“, sagt die Archäologin. Schwieriger sei es, wenn archäologische Stücke das Ziel sind. „Problematisch wird es vor allem immer dann, wenn Sie etwas anderes finden und in die Bodenstruktur eingreifen.“
Reicht es nicht, die Behörden nach einem erfolgreichen Fund zu informieren?
Da sei es meist schon zu spät, meint die Expertin. Denn wenn es sich beispielsweise um ein Gräberfeld handelt, in das bereits hineingegraben wurde, dann ist möglicherweise der gesamte archäologische Befund zerstört. „Das ist auch der Fall, wenn nur einzelne Gegenstände entnommen werden“, sagt Friederich, die das mit einem Beispiel verdeutlicht: Bei einem Gräberfeld von 389 nach Christus sei es nun einmal erheblich, ob eine Metallschließe links oder rechts vom Brustkorb des Bestatteten liegt. „Damit lassen sich Mann und Frau unterscheiden“, erklärt Friederich.
Wie verhalte ich mich, wenn ich bei privaten Arbeiten einen Fund mache?
Wer im eigenen Garten in der Erde buddelt und auf einen vermeintlichen Schatz stößt, der sollte nicht weiter graben, sondern umgehend die zuständigen Behörden informieren. In Sachsen-Anhalt wären das die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis oder das Landesamt für Archäologie und Denkmalschutz, sagt Friederich.
Was droht mir, wenn ich Funde behalte oder verkaufe?
Im erst 2016 verabschiedeten Gesetz zum Schutz von Kulturgut, zu dem archäologische Funde gehören, sind harte Strafen festgeschrieben. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen, wenn Raubgut in Verkehr gebracht wird. Bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe drohen demjenigen, der Kulturgut beschädigt, zerstört oder verändert. Schon der Versuch ist laut Gesetz strafbar.
Kann ich mir denn vom Landesamt eine Erlaubnis zur Schatzsuche holen?
Das Landesamt für Archäologie und Denkmalschutz arbeitet mit mehreren Hundert ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegern zusammen. „Wir bieten für Interessenten Schulungen an oder sie können mit alten Hasen mitlaufen“, erklärt Friederich.
Die privaten Helfer erhalten dann Suchaufträge vom Landesamt in Gebieten, in denen Funde erhofft werden. „In den Kursen lernen die Interessierten, wie sie Funde datieren und einmessen“, erzählt die Expertin. Auch können sie bei Grabungen mithelfen und an Tagungen teilnehmen. (mz)