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Hundehalter klagt Hundesteuer Kampfhund - Hundehalter klagt: Ist ein Hund noch gefährlich, wenn er einen Wesenstest abgelegt hat?

Von Diana Dünschel 21.12.2018, 06:00
Kay und Constanze Hauer, hier mit ihrem Miniatur-Bullterrier, ziehen gegen die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Braunsbedra vor Gericht.
Kay und Constanze Hauer, hier mit ihrem Miniatur-Bullterrier, ziehen gegen die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Braunsbedra vor Gericht. Peter Wölk

Roßbach - Kay Hauer aus dem Braunsbedraer Ortsteil Roßbach hat die Stadt Braunsbedra wegen ihrer Hundesteuersatzung verklagt. Er möchte erreichen, dass für eine laut Landesgesetz als gefährlicher Hund eingestufte Rasse nicht mehr automatisch eine höhere Steuer verlangt wird.

Konkret sollen Besitzer von solchen Hunden anderen gleichgestellt werden, wenn ihre Tiere einen Wesenstest ablegten. Genau das trifft auf den Miniatur-Bullterrier namens Eckhardt von Familie Hauer zu. Für Kay Hauer steht nach der erfolgreich bestandenen Prüfung fest, dass sein Vierbeiner sozialverträglich und keineswegs gefährlich ist. „Wir werden benachteiligt“, kritisiert der Hundehalter nun. Das will er nicht mehr länger hinnehmen.

CDU in Braunsbedra: Wir möchten mit der Steuer für gefährliche Hunde diese im Stadtbild reduzieren

Der Roßbacher hatte seine Argumente schon Ende 2016 in den Ausschüssen des Stadtrats und im Stadtrat Braunsbedra vorgebracht, als zuletzt die Hundesteuersatzung diskutiert und beschlossen wurde. Damals hatte Kay Hauer keinen Erfolg. „Wir möchten mit der Steuer für gefährliche Hunde diese im Stadtbild reduzieren und die Entscheidung zum Erwerb solcher Hunde über diese Steuer regeln“, hatte damals die CDU-Fraktion die Entscheidung begründet.

In letzter Minute wurde nach einem Antrag der SPD-Fraktion lediglich die Steuer für gefährliche Hunde von geplanten 250 Euro im Jahr verworfen und mit 150 Euro festgelegt. Besitzer von „normalen“ Hunden zahlen demgegenüber 50 Euro im Jahr. Doch Kay Hauer sagt, es gehe ihm nicht um die 100 Euro Unterschied im Jahr, die er seitdem mehr zahlt als etwa ein Pudel-Besitzer. „Der Stadtrat hat sich damals nicht mal die Mühe gemacht, sich mit dem Thema zu beschäftigen“, so sein Vorwurf.

Hundehalter aus Roßbach: „Meine Frau und ich fühlten uns in dieser Ratssitzung von oben herab behandelt.“

„Meine Frau und ich fühlten uns in dieser Ratssitzung von oben herab behandelt, als wir uns zu Wort meldeten.“ Das und ein aktueller Fall aus dem Burgenlandkreis hätten ihn nun bewogen, einen Anwalt einzuschalten und Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Dazu verweist er auf einen MZ-Artikel von Ende Oktober 2018 aus Droyßig, in dem die Bürgermeisterin eine gerade beschlossene höhere Steuer für gefährliche Hunde damit begründet, dass man die einzige verbliebene Gemeinde im Kreis sei, in der das noch nicht so ist, und das man im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von der Kommunalaufsicht angehalten sei, alle Möglichkeiten für Einnahmen auszuschöpfen. „Das zeigt doch, dass es überall nur ums Geld geht und nicht um den Schutz der Bürger vor gefährlichen Hunden“, fühlt sich Kay Hauer in seiner Vermutung bestätigt.

Hundehalter aus Roßbach: „Hier werden Minderheiten bestraft.“

„Hier werden Minderheiten bestraft. Das Ganze ist ungerecht. Uns geht es um die Gleichstellung.“ Schließlich habe das Nachbarland Thüringen die Rasseliste für gefährliche Hunde 2018 abgeschafft. Künftig werde dort die Gefährlichkeit der Hunde wieder anhand ihres Wesens und nicht anhand ihrer Rasse bestimmt. Genau das wünscht sich Kay Hauer nun als Gerichtsentscheidung.

Seitens der Stadt Braunsbedra gab es auf MZ-Anfrage keine Stellungnahme zu der Klage. „Wir werden uns zu einem laufenden Verfahren nicht äußern“, sagte die stellvertretende Bürgermeisterin Karin Bleibaum. (mz)