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Prozess in Görlitz Prozess in Görlitz: Hausmeister gesteht brutalen Mord an Nachbarin

05.05.2014, 08:21
Ein Justizwachmann überprüft an der Einlasskontrolle am Landgericht in Görlitz eine Person nach verbotenen Gegenständen.
Ein Justizwachmann überprüft an der Einlasskontrolle am Landgericht in Görlitz eine Person nach verbotenen Gegenständen. dpa Lizenz

Görlitz - Grausam und heimtückisch soll ein 57-jähriger Hausmeister seine Nachbarin getötet haben - seit Montag muss sich der Mann vor dem Landgericht in Görlitz verantworten. Zum Prozessauftakt gestand er die Tat. Die Frage nach dem Motiv könne er jedoch nicht beantworten, heißt es in der Erklärung des Angeklagten, die seine Verteidigerin verlas. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er die 49-Jährige am 30. Oktober 2013 aus Mordlust umbrachte. Er habe wissen wollen, „wie es sich anfühlt, einen Menschen sterben zu sehen“, sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu.

Keine weiteren Angaben des Angeklagten

Als Ankläger und Verteidigerin sprachen, hielt der Beschuldigte sein Gesicht meist in den Händen vergraben. Er wirkte betroffen und rieb sich immer wieder die feuchten Augen. Auf die Frage des Richters, ob die verlesenen Schilderungen richtig seien, nickte der Mann nur kurz. Weitere Angaben dazu wollte er nicht machen.

Viele schwere Verletzungen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sein Opfer mit einem Küchenmesser, einem Tonkrug und einem Fleischklopfer schwer misshandelt zu haben. Die Sparkassenangestellte erlitt mehr als 20 Schnitt- und Stichverletzungen sowie zehn weitere Verletzungen durch Einwirkung mit stumpfer Gewalt, sagte Matthieu. Das Opfer verblutete, „wie vom Angeklagten gewollt“ - nach qualvollem Todeskampf.

Die Mutter zweier erwachsener Kinder starb in der Küche ihrer Wohnung. Ihr Ehemann fand die Leiche, als er abends nach Hause kam. Die Getötete wohnte im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses, in dem der Beschuldigte Hausmeister war. Laut Anklage klingelte er bei seiner Nachbarin unter einem Vorwand und verwickelte sie in ein belangloses Gespräch.

Der gelernte Zootechniker habe ihr wie vereinbart eine neue Glühlampe gebracht, hieß es in seiner Erklärung. So habe er ihr seinen Kummer über das Gerücht offenbart, wonach seine Frau fremdgehen soll. Das Verfahren wird am Freitag fortgesetzt. Dem Beschuldigten droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. (dpa)