Nach Tierhaltungsverbot Nach Tierhaltungsverbot: Straathof gibt Leitung seiner Firmen ab

Magdeburg - Der Schweinezüchter Adrianus Straathof tritt bis zur gerichtlichen Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe als Geschäftsführer seiner Unternehmen zurück. Er wolle so den reibungslosen Weiterbetrieb seiner Betriebe ermöglichen, sagte er. Anlass für den Schritt ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg von Donnerstag. Das hatte die sofortige Vollziehbarkeit eines gegen ihn persönlich ausgesprochenen Tierhalteverbotes bestätigt. Das Verbot war vom Landkreis Jerichower Land erlassen worden.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte zunächst einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der holländische Unternehmer gegen das Tierhalteverbot wehrte. Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg eine Beschwerde dagegen abgelehnt hatte, war Straathof vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Das hat nun im Rahmen einer Zwischenverfügung die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots bis zu seiner Entscheidung über die Beschwerde Straathofs bestätigt. Als wesentlicher Grund wird angeführt, Straathof habe die Möglichkeit, die Rechtsgeschäfte - gegebenenfalls befristetet - abzugeben. Diese sei kurzfristig umzusetzen.
Im Übrigen stellt das Gericht fest, mit dem Tierhaltungsverbot sei weder die Schließung der Schweinezuchtbetriebe noch einer Ausstallungsverpflichtung oder ein Wiederbelegungsverbot verbunden. Damit greife die Verfügung nicht in den Geschäftsbetrieb der Unternehmen ein.
Straathof sieht keine Fehler
„Ich werde die Geschäftsführung der Gesellschaften bis zu einer Entscheidung des Gerichts in andere Hände legen“, erklärte Adrianus Straathof. „Ich vertraue darauf, dass sich die gegen mich gerichteten Vorwürfe in den weiteren gerichtlichen Verfahren aufklären werden.“ Straathof betonte, dass die Anlagen in Sachsen-Anhalt wie an den anderen Standorten „zur Zufriedenheit der Behörden betrieben“ werden sollten.
Der Niederländer Straathof gilt als einer der größten Schweinezüchter Europas. Jährlich produziert das Unternehmen nach eigenen Angaben 1,5 Millionen Ferkel. Der Kreis Jerichower Land hatte Ende November ein bundesweites Tierhaltungsverbot gegen ihn erlassen. Damit reagierte die Kreisverwaltung, wie es hieß, auf gravierende und anhaltende Verstöße. Dabei soll es um die Überbelegung von Ställen, aber auch um falsche Ernährung und den Einsatz von Medikamenten gehen. (mz)