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Maßregelvollzug Maßregelvollzug: Therapie für schuldunfähige Straftäter

23.03.2009, 21:16

Halle/MZ. - In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Landeskrankenhäuser für forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug),in denen psychisch kranke oder von Suchtmitteln abhängige Straftäter therapiert werden sollen. Die Patienten gelten als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig und werden daher nicht im regulären Strafvollzug untergebracht. Im Maßregelvollzug Uchtspringe und dessen Außenstelle Lochow (Jerichower Land) waren Ende 2008 insgesamt 320 Patienten untergebracht, davon 110 wegen Sexualdelikten. Ausgelegt ist die Einrichtung für 300 Patienten. Im Maßregelvollzug Bernburg waren es 184 Patienten bei 137 vorhandenen Plätzen. Während in Uchtspringe vor allem Menschen mit Persönlichkeitsstörungen und anderen psychischen Erkrankungen behandelt werden, sind es in Bernburg in erster Linie Suchtkranke, deren Aufenthalt in der Regel auf zwei Jahre befristet ist, aber verlängert werden kann. In Uchtspringe und Lochow ist die Verweildauer unbefristet. Die Außenstelle Lochow ist dabei für die Patienten vorgesehen, die aufgrund eines mangelnden Therapiefortschritts und ihrer Gefährlichkeit nicht in den Genuss der Lockerung der Unterbringung kommen. Patienten in Uchtspringe haben hingegen die Chance, bei Therapieerfolgen die Klinik für Spaziergänge oder Einkäufe verlassen zu dürfen, zunächst in Begleitung von Betreuern und später auch ohne Aufsicht in der Gruppe oder allein.