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Leipzig Leipzig: H&M-Geiselnehmer kommt auf freien Fuß

13.01.2011, 19:50
Ein Einsatzwagen der Polizei steht am 15.06.2010 vor einer Filiale des Modehauses H&M in der wieder belebten Petersstraße in Leipzig. (FOTO: DPA/ARCHIV)
Ein Einsatzwagen der Polizei steht am 15.06.2010 vor einer Filiale des Modehauses H&M in der wieder belebten Petersstraße in Leipzig. (FOTO: DPA/ARCHIV) dpa-Zentralbild

LEIPZIG/DPA/DAPD/MZ. - Der LeipzigerH&M-Geiselnehmer wird für seine Tat nichtbestraft, bleibt aber unter ständiger ärztlicherKontrolle. Der 41-Jährige sei wegen einerwahnhaften Psychose nicht schuldfähig gewesen,als er im Juni 2010 Kunden und Angestellteder Modekette in seine Gewalt brachte, urteiltedas Landgericht Leipzig. Er hatte 19 Kundenals Geiseln genommen, nach drei Stunden hatteer widerstandslos aufgegeben. Teile der Innenstadtwaren in dieser Zeit abgesperrt. Die Richterentschieden sich auch gegen eine Einweisungdes Mannes in die Psychiatrie. Zwar wurdedie Unterbringung im sogenannten Maßregelvollzugangeordnet - allerdings ausgesetzt zur Bewährung.Damit verließ der 41-Jährige am Donnerstagdas Gericht als freier Mann. Das Urteil istnoch nicht rechtskräftig.

Bis zu 20 Operationen

Die 5. Strafkammer gab dem 41-Jährigenauf, sich einmal monatlich in psychiatrischeBehandlung zu begeben. Zudem muss er sichregelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden.Die Richter waren nicht restlos überzeugt,dass von dem Mann keinerlei Gefahr mehr ausgehe.Der Wahn, in den sich der auch körperlichschwer kranke Mann damals hineingesteigerthabe, sei wohl noch nicht ganz abgeklungen,sagte der Vorsitzende Richter. "Wir meinenaber, dass er mit den Auflagen und Weisungen,die wir erteilt haben, gut zu kontrollierenist." Verstößt er gegen die Auflagen, musser in die Psychiatrie.

Der 41 Jahre alte Frührentner hat wegen chronischerKrankheiten einen langen Leidensweg mit biszu 20 Operationen hinter sich. Vor der Geiselnahmeglaubte er, einen Behandlungsfehler entdecktzu haben. Er schrieb Briefe an die Ärzte.Schließlich, so schilderte der VorsitzendeRichter, habe er geglaubt, dass sein Lebenbedroht sei. "Er meinte, es gebe eine Verschwörungder Ärzte, die ihm nach dem Leben trachtetenund die ihn beiseite schaffen wollten, damitder Ärztepfusch nicht offenbar werde." Mitder Geiselnahme habe er auf sich aufmerksammachen wollen. Der Richter sagte, der Beschuldigtesei in keiner Weise schuldfähig, da zum Zeitpunktder Tat seine Steuerungsfähigkeit stark eingeschränktgewesen sei.

Einige Opfer traumatisiert

Mit dem Urteil folgte das Gericht demAntrag der Staatsanwältin. Sie hatte in ihremPlädoyer darauf hingewiesen, dass einige Geiselnnoch immer traumatisiert seien. Der 41-Jährigehatte bei der Tat eine scharfe Waffe bei sich.