Keine Gültigkeit Mann muss Geldstrafe zahlen, weil er eine tschechische Fahrerlaubnis besitzt
Ein Mann ist mit einer ausländischen Fahrerlaubnis unterwegs. Die gilt hier nicht, sagt der Richter und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe.

Oranienbaum-Wörlitz/MZ - Ein Monatseinkommen in Höhe von 1.200 Euro geteilt durch 30 ergibt 40 Euro. Bei 40 Tagessätzen werden daraus 1.600 Euro. Das ist die Geldstrafe, die ein Mann aus Oranienbaum-Wörlitz wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zahlen soll. Zu dem Urteil ist jetzt jedenfalls Andreas van Herck, Direktor des Amtsgerichtes Zerbst, gekommen.
Akzeptiert worden ist die Entscheidung freilich nicht. Verteidigerin Dorothea Hänel-Lange kündigte weitere Rechtsmittel an. Notfalls müsse sich eben der Europäische Gerichtshof mit der Sache befassen, deutete sie an. Ihre Argumentation: Keinen Führerschein als Dokument zu besitzen, bedeute nicht automatisch, über keine Fahrerlaubnis mehr zu verfügen. „Er dachte, er würde die Erlaubnis besitzen“, fand die Juristin.
Rechtsmittel angekündigt
„Unsere Rechtsauffassungen gehen da eben auseinander“, sagte van Herck noch vor den Plädoyers. In der Urteilsbegründung verwies er dann darauf, dass es um die Frage gehe, ob der Angeklagte den Führerschein rechtswirksam erlangte. Aus der Warte des Richters war das nicht der Fall. Bei der Kontrolle des Mannes auf der Bundesstraße 184 zwischen der Ortschaft Jütrichau und Zerbst - am Abend des 23. Dezember 2020 war es zu einem Wildunfall gekommen - stellte sich heraus, dass er über ein in Tschechien ausgestelltes Dokument verfügte.
Nun sei es nicht so gewesen, dass der 52-Jährige in dem Land über einen längeren Zeitraum einen festen Wohnsitz hatte. Zudem sei ihm spätestens nach einem rechtskräftig gewordenen Urteil des Amtsgerichtes Peine bewusst gewesen, dass deutsche Gerichte einen solchen Führerschein nicht anerkennen. „Das ist als Fakt hinzunehmen“, sagte van Herck, der keine Veranlassung sah, die Sache juristisch anders zu sehen als die Kollegen in Niedersachsen. Und wenn man wisse, wie in Deutschland die rechtliche Einordnung vorgenommen werde, diese aber ignoriere, dann liege Vorsatz vor.
Ignoranz gegen das Recht
Dies bestritt die Verteidigerin. Zwar sei der Führerschein nach zehnjähriger Gültigkeit am 12. April 2020 abgelaufen gewesen. Gleichwohl sei ihr bislang nicht vorbestrafter Mandant fest davon überzeugt gewesen, dass die Fahrerlaubnis noch bestehe. Zumal er von den tschechischen Behörden die Information erhielt, dass es zu einer zweimaligen Verlängerung um jeweils zehn Monate komme. Die Regelung hänge mit der Corona-Pandemie zusammen. Dorothea Hänel-Lange kritisierte zudem, dass es keine deutsche Behörde dem Angeklagten untersagte, mit dem ausländischen Dokument unterwegs zu sein. „Er wusste demnach nicht, dass er nicht fahren durfte. Das ist definitiv kein Vorsatz. Fehlt die Untersagung, hat er die Berechtigung zum Fahren. Niemand hat ihm gesagt, dass er einen großen Bogen um Deutschland machen soll.“
Richter van Herck sprach hingegen von einer Ignoranz gegenüber der hierzulande rechtsprechenden Gewalt. Der Angeklagte versuche „eine Umgehung dessen, was in Deutschland verboten ist“. Zugleich konstatierte er die davon abweichende Rechtsauffassung der Verteidigung: „Wir kommen nicht zueinander.“ Wer sich mit seiner Position durchsetze, obliege der Klärung durch höhere Instanzen.