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Wird Abwahlverfahren eingeleitet? Gerbstedt: Stadtrat will Abwahlverfahren gegen Bernd Hartwig einleiten

Von Felix Fahnert 03.11.2020, 12:00

Gerbstedt - Am Dienstagabend steigt bei der Stadtratssitzung in Gerbstedt die Spannung: Kann sich Bürgermeister Bernd Hartwig (parteilos) im Amt halten? Der Stadtrat der Einheitsgemeinde jedenfalls will ein Abwahlverfahren gegen Hartwig beschließen. Dazu war in der vergangenen Sitzung bereits ein parteiübergreifender Antrag im Rat angenommen worden.

Hartwig ist erst seit Mitte März im Amt und wird vom Rat unter anderem wegen seines Agierens im Streit um die Gerbstedter Grundschulen oder den Haushalt der Einheitsgemeinde kritisiert. So hatte er etwa im Sommer entschieden, die Freibäder in Gerbstedt und Augsdorf wegen des vom Landkreis nicht genehmigten Haushalts nicht zu öffnen. Viele Vertreter kritisieren zudem die Kommunikation Hartwigs mit dem Stadtrat.

Hohe Hürden beim Abwahlverfahren

Am Dienstag soll nun mit einem Beschluss ein Abwahlverfahren eingeleitet werden. Dafür jedoch sind hohe Hürden gesetzt: So braucht es bei der Abstimmung eine Dreiviertelmehrheit der Stadträte. Ob die erreicht wird, ist trotz des zuletzt partei- und fraktionsübergreifend eingereichten Antrags nicht sicher.

In der vergangenen Woche hatte Hartwig die Fraktionsvorsitzenden und die Ortsbürgermeister noch zu einem runden Tisch geladen, um sich zu strittigen Themen auszutauschen und das Abwahlverfahren womöglich noch verhindern zu können. Eine Einigung zugunsten des Bürgermeisters hat es dabei aber offenbar nicht gegeben. „Eine Annäherung der Positionen hat es noch nicht erkennbar gegeben“, sagte Hartwig gegenüber der MZ zum Termin der Vorwoche.

Sollte der Stadtrat am Dienstag tatsächlich für ein Abwahlverfahren stimmen, müssten die Bürger an der Wahlurne über die Abwahl entscheiden. Auch hierfür soll in der Sitzung ein Termin festgelegt werden - vermutlich würde er Mitte Januar liegen. Bei dem Urnengang wären für eine Abwahl Hartwigs dann nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig. Es müssten zudem mindestens 30 Prozent aller Wahlberechtigten für die Abwahl stimmen. (mz)