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Beschluss des Bundestages Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Gibt es Probleme beim Rettungsdienst in Mansfeld-Südharz?

Kann die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes im Landkreis auch nach Einführung der Impfpflicht gewährleistet werden? Die Verantwortlichen beim Kreis sind zuversichtlich.

Von Beate Thomashausen Aktualisiert: 10.02.2022, 13:02
Blick auf den Eigenbetrieb Rettungsdienst in Eisleben.
Blick auf den Eigenbetrieb Rettungsdienst in Eisleben. (Foto: Jürgen Lukaschek)

Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen/MZ - Mitte März soll jeder Beschäftigte in der Pflege oder in Kliniken nachweisen müssen, gegen eine Coronaerkrankung geimpft oder von ihr genesen zu sein. Wenn dieser Nachweis nach Aufforderung nicht erbracht wird, können die Gesundheitsbehörden Tätigkeitsverbote aussprechen. Betroffen von dieser „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ sind unter anderem auch die Mitarbeiter des Rettungsdienstes.