Personaleinsparung beim Landkreis Personaleinsparung beim Landkreis: Stelle der Behindertenbeauftragten soll weg

Halberstadt - Braucht der Landkreis Harz einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten? Diese Frage beschäftigte den Kreisausschuss in dessen jüngster Sitzung. Denn bislang ist das so, neben der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten arbeitet auch eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte in der Landkreisverwaltung. Dass sich daran etwas ändern soll, sorgte im Ausschuss für Kontroversen.
Stellenstandard soll auf den gesetzlichen Mindeststand reduziert werden
Hintergrund: Sowohl die Gleichstellungs- als auch die Behindertenbeauftragte werden in den Ruhestand gehen. Bei der Neubesetzung will der Landkreis angesichts seiner finanziellen Lage eine Stelle und damit zwischen 50.000 und 60.000 Euro im Jahr sparen, sagte Landrat Martin Skiebe auf Nachfrage im Ausschuss.
Die hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte soll demnach „in Personalunion ebenso die Aufgaben der Behindertenbeauftragten übernehmen“, erklärt die Verwaltung, die damit „den Stellenstandard auf den gesetzlichen Mindeststand reduzieren“ will.
Denn während eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben sei, liege es bei Behindertenbeauftragten im Ermessen des Landkreises, diese Stelle haupt- oder ehrenamtlich zu besetzen.
Hauptamtlichen Status beibehalten
Linke, SPD und Bündnisgrüne fordern in einem gemeinsamen Antrag einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten. Man habe lange um die hauptamtliche Besetzung dieser Stelle gekämpft, sagt Linken-Fraktionschef Carsten Nell.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Birgit Voigt betonte, dass Personalkosteneinsparungen nicht auf dem Weg einer Änderung der Hauptsatzung vorgenommen werden sollten. Der hauptamtliche Status solle beibehalten und ein Signal gesetzt werden, dass die erfolgreiche Arbeit der Behindertenbeauftragten fortgesetzt wird, sagte sie.
Christian Hecht (AfD) beschäftigte die Frage, ob beide Aufgaben, wenn sie in einer Stelle zusammengefasst sind, von einer Person leistbar sind. Dezernentin Heike Schäffer antwortete daraufhin, dass auf beiden Stellen eigenständig gearbeitet und die Aufgaben eigenständig gestaltet werden müssen.
Dies könne „sicherlich nicht vollumfänglich“ von einem Mitarbeiter geleistet werden, und deswegen müssten Schwerpunkte gesetzt werden. „Wir wollen es hauptamtlich belassen, aber nicht in dem Umfang.“
Der Verwaltung Handlungsspielraum geben
CDU-Fraktionsmitglied Michael Haase erinnerte daran, dass sich der Landkreis in der Haushaltskonsolidierung befindet. Vor diesem Hintergrund sieht er in der Änderung der Hauptsatzung die „sehr seltene Möglichkeit, über Stellen zu reden, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt“.
Henning Rühe (Buko) pflichtete ihm bei: „Es geht um Einsparungen.“ Auf der einen Seite fordere der Kreistag, die Ausschreibung von Dezernentenstellen aufzuheben, auf der anderen Seite werde über diese Stelle diskutiert.
„Wir sollten nicht nur Zwänge auferlegen, sondern der Verwaltung auch Handlungsspielraum geben“, so der ehemalige Halberstädter Landrat.
Der Harzgeröder Bürgermeister Marcus Weise (CDU) betonte, dass in allen Stadtverwaltungen Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte arbeiten würden: „Es gibt klare Vorgaben.“
Der fraktionsübergreifende Änderungsantrag wurde abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung soll der Kreistag am 30. Oktober treffen. (mz)