Gericht sieht Fehlverhalten Sachsen-Anhalts Ex-Kassenprüfer Ralf Seibicke behält Pension - trotz Dienstvergehen
60.000 Euro kassierte der frühere Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke heimlich vom MDR. Warum ein Gericht „schuldhaftes Verhalten“ feststellt - und das dennoch keine Konsequenzen hat.
Aktualisiert: 17.08.2023, 18:49
Magdeburg - Der frühere Landesrechnungshofpräsident Ralf Seibicke hat trotz eines festgestellten Dienstvergehens weiterhin Anspruch auf seine Beamtenpension. Eine Disziplinarklage, die dem 62-Jährigen das Ruhegehalt aberkennen wollte, scheiterte am Donnerstag vor dem Dienstgericht für Richter beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Angestrengt hatte die Klage Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU).