Kommentar zur Toten im Gefängnis Dieser Vorfall wirft Fragen auf
Wurde eine „Liebeszelle“ zum Tatort? Justizministerin Weidinger muss das schnellstens klären.

Magdeburg/MZ - Es ist ein schreckliches Szenario, das sich am Donnerstag in einer Gefängniszelle im Norden Sachsen-Anhalts abgespielt hat. Aus Liebe, wie man annehmen darf, besucht eine Frau ihren in Burg inhaftierten Ehemann. Sie nimmt die bedrückende Atmosphäre hinter Mauern und Gittern auf sich, um dem Partner ein wenig Normalität und Hoffnung zu bringen. Und sie bezahlt dafür mit ihrem Leben.
Noch wissen wir nicht, ob eine Gewalttat vorliegt oder gar ein Tötungsdelikt. Unbeteiligte Zeugen gibt es nicht, weil die Frau in einer „Liebeszelle“ starb, einem speziellen Raum für sogenannte Langzeitbesuche. Das Recht auf eine solche ungestörte Zweisamkeit ist im Gefängnis ein Privileg, das an Bedingungen geknüpft ist. Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) muss nun zügig klären, ob diese Bedingungen erfüllt wurden.
War der Gefangene für Besuch ohne Aufsicht geeignet?
Laut Gesetz muss ein Strafgefangener für einen unbeaufsichtigten Besuch „geeignet“ sein. War der Mann das? Oder hat das Wachpersonal eventuell Warnsignale übersehen? Sollte sich herausstellen, dass der Insasse schon einmal gewalttätig war oder anfällig für Drogen oder dass er aus sonst irgendeinem Grund ein Sicherheitsrisiko darstellte, hätte die Gefängnisleitung den Langzeitbesuch nicht bewilligen dürfen.
Eine zügige Klärung des Todesfalls ist auch deshalb wichtig, weil das Gefängnis Burg zuletzt mehrfach in den Schlagzeilen war. Eine Geiselnahme, verschwundene Lagepläne, eine unerlaubte Beziehung zwischen Häftling und Aufseherin – Vorfälle wie diese stellen den Ruf eines Hochsicherheitsgefängnisses massiv in Frage.
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Und nicht zuletzt haben auch die Gefangenen dringendes Interesse an einer Klärung. Sollten sich Sicherheitslücken nicht ausschließen lassen, müssen sie fürchten, dass die „Liebeszellen“ künftig nicht mehr geöffnet werden. Für alle, die ihre kriminelle Vergangenheit hinter sich lassen wollen und sich in der Haft an alle Regeln halten, wäre das eine bittere Folge.