Herkunfts-Bezeichnungen Herkunfts-Bezeichnungen: Baumkuchen strebt nach dem Reinheitsgebot der EU
Magdeburg/MZ. - Die Thüringer sind ein Stück voraus. Sie haben das Reinheitsgebot für ihre Bratwurst bereits durchgekämpft. "Thüringer Bratwurst" muss aus Thüringen kommen, und auch die Rezeptur ist festgelegt. Die Europäische Union hat die Herkunfts-Bezeichnung 2003 unter Schutz gestellt. Während außerhalb des Freistaats mancher Fleischer seine Werbetafel überpinseln musste und statt "Thüringer Rostbratwurst" nur noch "Rostbratwurst" feilbieten kann, stieg in Thüringer Wurstküchen der Umsatz.
Es gebe ein sehr deutliches Plus, sagt Thomas Lange von Sachsen-Anhalts Agrarmarketinggesellschaft (AMG), der mit viel Interesse gen Süden blickt. EU-Schutz von regionalen Produkten ist für ihn Strukturpolitik. Die ländliche Entwicklung werde gefördert, heimische Landwirtschaft gestärkt. Zugleich werde man dem Interesse der Verbraucher nach Qualität gerecht. Lange berät und begleitet in Sachsen-Anhalt Unternehmen aus Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, die sich auf den Weg machen, um regional typische Produkte schützen zu lassen. Der EU-Eintrag garantiert nicht nur, gegen "Raubkopien" gerichtlich vorgehen zu können - er eröffnet auch die Chance auf die Brüsseler Förderung von Marketing-Aktionen.
In Salzwedel haben sich drei Bäcker und Konditoren zusammen geschlossen, um den "Salzwedeler Baumkuchen" in Europa anzumelden. Nach deutschem Recht ist die Spezialität längst beim Patentamt in München geschützt. Jetzt soll er auf die EU-Liste der "geografisch geschützten Angaben" (Verarbeitung in der Region) und "geschützten Ursprungsbezeichnungen" (Rohstoff aus und Verarbeitung in der Region). In Wernigerode überlegt derweil die Fleischer-Innung, Harzer Würsten Schutz angedeihen zu lassen. Bislang, sagt Lange, sei in Brüssel nicht eine Spezialität aus Sachsen-Anhalt gelistet.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien hat in Deutschland der Schutz regionaler Herkunftssiegel wenig Tradition. Aber auch hier gilt, dass sich aus Verbraucher-Sicht für viele Produkte wie Schwarzwälder Schinken oder Altmark-Spargel "die Qualität praktisch aus der Herkunft ergibt", sagt Lange. So empfiehlt auch ein Gutachten für den Bundestag den Bundesländern ausdrücklich, Unternehmen bei der Antragstellung in Brüssel zu unterstützen. In Sachsen-Anhalt übernimmt das Landwirtschaftsministerium bis zu 50 Prozent der vier- bis fünfstelligen Kosten für die Eintragung der Marke. Lange sagt, das sei wichtig. "Wir haben Nachholbedarf."